Bebauungsplan Stadt Lößnitz Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet Pfefferberg" in der Stadt Lößnitz i. d. F. vom November 2024

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.01.2025 bis 07.03.2025
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lößnitz

Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Pfefferberg“ in der Stadt Lößnitz in der Fassung vom November 2024

Der Stadtrat der Stadt Lößnitz hat in seiner Sitzung am 08.01.2025 mit Beschluss-Nr: SR/2025/0006 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Pfefferberg“ in der Fassung vom November 2024 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 27.01.2025 07.03.2025 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Pfefferberg“ in der Stadt Lößnitz in der Fassung vom November 2024 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt:

https://www.stadt-loessnitz.de/

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Lößnitz im Bereich des Bürgerbüros, im EG des Rathauses, Marktplatz 1, 08294 Lößnitz zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag            09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Pfefferberg“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an f.rother@stadt-loessnitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Lößnitz im Bereich des Bürgerbüros, im EG des Rathauses, Marktplatz 1, 08294 Lößnitz).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Pfefferberg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Lößnitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Lößnitz in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Lößnitz, den 09.01.2025

Alexander Troll                                                            Siegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Frank Rother

Amtsleiter

Bau- und Ordnungsamt

Stadtverwaltung Lößnitz

Marktplatz 1

08294 Lößnitz

Tel.: +49 3771 5575-40

Fax.: +49 3771 5575-68

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