Flächennutzungsplan Gemeinde Schleife Beschluss

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 24.01.2025 bis 31.12.2099
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schleife gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch

Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 27.11.2024 (AZ 3300-03-02 BLP-699) den Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Schleife in der Fassung vom 23.05.2024 mit Auflagen und Hinweisen genehmigt.

Bei den Auflagen / Nebenbestimmungen handelt es sich um folgende Auflagen (Auflage 1.1 bis 1.5):

1.1 „Die ausgewiesenen Windenergiegebiete sind in den Grenzen der Ziele 2 (Abbaugebiet 2) und 3 (Sicherheitslinie) i. V. m. Karte 1.1 der Fortschreibung des Braunkohleplans Tagebau Nochten im Bestand und nicht als Windenergiegebiete darzustellen.“
Das heißt, die ausgewiesenen Windenergiegebiete sind um die Flächen des Abbaugebiets 2 zuzüglich der Sicherheitslinie entsprechend der Karte 1.1 der Fortschreibung des Braunkohleplans Tagebau Nochten (2014) zurückzunehmen.

1.2 „Zur hinreichenden Abgrenzung der berührten Flächen ist die äußere Grenzlinie der Windenergiegebiete im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife zeichnerisch eindeutig zu kennzeichnen.“
Das heißt, die Flächensignatur der ausgewiesenen Windenergiegebiete wird um eine vollständige Linie zur klaren eindeutigen Flächenabgrenzung ergänzt.

1.3 „Das Sondergebiet S1 ist aus der Flächennutzungsplanung zu streichen und im Bestand darzustellen.“
Das heißt, das Sondergebiet S1 am Halbendorfer See (westliche Seite zwischen Wasserskiseilanlage und FKK-Campingplatz) ist aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen und die Fläche wird in ihrem Bestand als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

Die genannten Auflagen 1.1., 1.2 und 1.3 beziehen sich auf die Darstellung des Flächennutzungsplanes und wurden im „Flächennutzungsplan vom 23.05.2024 gemäß Bescheid (Az: 3300-03-02 BLP-699)“ entsprechend geändert. Durch die Änderungen des Flächennutzungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

1.4 „Zu den Planflächen „W5“, „G1“, „G2“ und „S3“ ist in der Begründung zum Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife […] sowie bei der Aufstellung diesbezüglicher Bebauungspläne die nachstehende aufschiebende Bedingung zwingend aufzunehmen:“
„Die Darstellungen der Planflächen „W5“, „G1“, „G2“ und „S3“ sind bis zur Genehmigung der 2. Fortschreibung des Braunkohleplans Tagebau Nochten, zulässig. Geht aus dem Ergebnis der 2. Fortschreibung des BKP des Tagebau Nochten hervor, dass das festgesetzte Abbaugebiet 2 bis auf das Teilfeld Mühlrose reduziert wird, bleibt die Zulässigkeit bestehen. Im Falle der Beanspruchung des Abbaugebiet 2im Rahmen der 2. Fortschreibung des BKP Tagebau Nochten, ist die Darstellung nicht zulässig, entfällt und ein Rückbau sämtlicher baulicher Anlagen sowie Infrastruktur wird durchgeführt“.          

Diese aufschiebende Bedingung wird in der Begründung des Flächennutzungsplanes (S. 85, S. 89f, S. 93) entsprechend mit dem formulierten Hinweis zu jeder der genannten Planflächen ergänzt.

1.5 „Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife ist, erst nachdem die Verfahrensvermerke sowie alle Bestandteile des Flächennutzungsplans handwerklich bzw. gedanklich miteinander verbunden oder deren Zusammengehörigkeit durch entsprechende Ausweisung kenntlich gemacht wurden, bekannt zu machen.“
Dazu wird eine Plansymbolik auf beiden Planzeichnungen ergänzt, in welcher ein kleines Übersichtsfenster die Lage und Zuordnung der Planteile Nord und Süd auf dem gesamten Geltungsbereich klarstellt. Bei den vier Seiten mit den Verfahrensvermerken wurde die Verbundenheit mittels dem Schuppen der Dokumentenseiten und einem einzigen Stempelabdruck erfüllt.

Zusätzlich erfolgten redaktionelle Änderungen (Pkt. 2.1 bis 2.4) aus dem Genehmigungsbescheid des Landkreises Görlitz vom 27.11.2024 unter AZ: 330-03-02 BLP-699.

Die redaktionellen Änderungen beziehen sich auf die Verfahrensakte und deren besserer Lesbarkeit durch Kennzeichnung und Vervollständigung (redaktionelle Änderungen 2.1 bis 2.3). Die Änderung 2.4 bezog sich auf die Aufnahme des Genehmigungsverweises auf den Planzeichnungen „Geändert gemäß Bescheid des Landratsamtes Görlitz vom 27.11.2024  AZ: 330-03-02 BLP-699 mit Ort, Datum und Unterschrift“. Alle redaktionellen Änderungen wurden eingearbeitet und damit erfüllt.

Alle Hinweise und Nebenbestimmungen wurden eingearbeitet und die Auflagen erfüllt.

Die Erteilung der Genehmigung (Schreiben vom 27.11.2024; AZ 3300-03-02 BLP-699) wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schleife wirksam.

Der abschließende Beschluss zur Feststellung des FNP in der Planfassung vom 23.05.2024 wurde zuvor gleichlautend in allen drei Gemeinderäten Schleife (Beschluss SCH 32/2024), Trebendorf (Beschluss TD 20/2024) und Groß Düben (Beschluss GD 30/2024) getroffen. Am 17. Juni 2024 wurde der Feststellungsbeschluss durch den Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schleife gleichlautend gefasst (Beschluss GA 06/2024).

Jedermann kann den genehmigten Flächennutzungsplan, einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalte Auskunft verlangen. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten können der Webseite der Gemeindeverwaltung und dem Amtsblatt entnommen werden, in der Regel sind diese:

Dienstag:               9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag:          9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag                   9.00 – 11.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind auf Anfrage oder nach telefonischer Vereinbarung unter: 035773 7290 (Sekretariat) möglich.

Gemäß § 6a Abs. 1 BauGB wird dem FNP eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung der geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolge des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans

c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Genehmigung des FNP schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, welcher die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Hinweis zur Einsicht der Planung im Internet:

Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen des Flächennutzungsplanes der VG Schleife sind künftig auch über die Website der Gemeinde Schleife (www.schleife-slepo.de) und dem Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite) abrufbar.

Jörg Funda                                                                                      Schleife, 24.01.2025
Vorsitzender Gemeinschaftsausschuss

Kontaktperson

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

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