Bebauungsplan Gemeinde Burkau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.02.2025 bis 04.03.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Burkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2025 (Beschluss-Nr. 7/430/25) den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ in der Fassung vom 10.01.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 969/2, 969/4, 1005/2 und eine Teilfläche vom Flurstück 1005/4 der Gemarkung Burkau.

Der Entwurf einschließlich Begründung (Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Planzeichnung M 1:1.000 - Teil A, Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan - Teil B, Begründung zum Bebauungsplan - Teil C, Umweltbericht - Teil D, Textteil zur Grünordnung - Teil E und Artenschutzfachliche Betrachtung - Teil F) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

                     vom 01. Februar 2025 bis einschließlich 04. März 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Burkau: www.gemeinde-burkau.de (Bürger / Aktuelles) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241 in 01906 Burkau während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.01.2025:

Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.

Dieser enthält Angaben über:

1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,

2. die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,

3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,

4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 10.01.2025:

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.

Artenschutzfachliche Betrachtung in der Fassung vom 10.01.2025:

Die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages ist auf der Grundlage des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu definieren.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans:

LRA Bautzen Stellungnahmen vom 06.12.2024 und 12.12.2024:

- Sachgebiet Naturschutz (Darstellung der Kompensationsflächen als Grünfläche)

- Sachgebiet Forst (Eintrag / Beachtung der Waldfläche)

- Sachgebiet Wasser (Eintrag Gewässerrandstreifen)

- Sachgebiet Flurneuordnung (Hinweis zum Erhalt der Streuobstwiese und des Wirtschaftsweges)

- Immissionsschutzbehörde (Hinweise zu Veranstaltungen und Abstand von Wohngebäude zu Wohnmobilstellplätzen)

LfULG Stellungnahme vom 04.12.2024:

- Ergänzung von Hinweisen zu Radonschutz und geologischen Anforderungen

Gemäß den Vorgaben des § 8 Abs. 3 BauGB wird gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ die Änderung des FNP der Gemeinde Burkau durchgeführt (Parallelverfahren).

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ können bis zum 04. März 2025 schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Burkau abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Sebastian Hein

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Burkau

Hauptstraße 241

01906 Burkau

Bauamt - Frau Fichte

Tel.: 035953/2909-0, E-Mail: info@gemeinde-burkau.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang