Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs vom 25.02.2026 der Außenbereichssatzung der Gemeinde Arzberg „Außenbereichssatzung Tauschwitz“ in 04886 Arzberg, OT Tauschwitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Arzberg hat in seiner Sitzung vom 10.03.2026 den Entwurf der „Außenbereichssatzung Tauschwitz“ in 04886 Arzberg, OT Tauschwitz, in der Fassung vom 25.02.2026, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie dazugehöriger Begründung (Teil B), den Anlagen: 1 – Flurkarte, 2 – Übersichtskarte, 3 – Stellungnahme zum Artenschutz, 4 – Angaben zur Löschwasserversorgung im OT Tauschwitz, gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung durch Offenlage / Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss - Nr. DS 079/03/2026).
Der Entwurf der „Außenbereichssatzung Tauschwitz“ in 04886 Arzberg, OT Tauschwitz, mit dazugehöriger Begründung, in der Fassung vom 25.02.2026 wird zu jedermanns Einsicht
im Zeitraum: vom 25.03.2026 bis 30.04.2026
in der Gemeindeverwaltung Arzberg öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich umfasst 11 Flurstücke oder dessen Teilbereiche, mit den Flst. 23, 24, 26, 27, 28, 29, 34/1, 34/2 (anteilig), 35/1, 40/1 und 41/1, der Flur 3, Gemarkung Köllitzsch, auf einer Planfläche von ca. 13.612 m² (1,36 ha). Nördlich und westlich grenzt die Fährstraße, südlich und östlich grenzen privat genutzte Flächen (teilweise landwirtschaftlich genutzt, teilweise Waldflächen) sowie die Anliegerstraße an das Vorhabengrundstück an. Die Lage des Plangebietes ist im nachfolgenden Übersichtsplan und Teilauszug des Lageplanes (unmaßstäblich) dargestellt.
Nach derzeitiger planungsrechtlicher Beurteilung befinden sich diese Flurstücke im Außenbereich und werden baurechtlich nach § 35 BauGB bewertet. Mit der geplanten Außenbereichssatzung ist vorgesehen, das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen und somit auch für nichtprivilegierte Vorhaben bauplanungsrechtliche Zulässigkeit unter Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen zu schaffen und die erforderlichen Nutzungsregelungen festzusetzen.
Vom Tage dieser Bekanntmachung an, können Stellungnahmen von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in der Gemeindeverwaltung Arzberg, Platz der Einheit 1, in 04886 Arzberg oder im Bauamt der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21, in 04886 Beilrode, während der angegebenen Sprech- / Dienstzeiten erfolgen.
Sprechzeiten Gemeindeverwaltung Arzberg:
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Absprache)
Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Absprache)
Sprechzeiten Gemeindeverwaltung Beilrode:
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Zusätzlich ist dieser Entwurf der Außenbereichssatzung während des Auslegungszeitraumes auf der Internetpräsenz der Gemeinde Arzberg unter:
https://www.gemeinde-arzberg.de unter „Aktuell“ sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
abrufbar.
Arzberg, 25.03.2026
Holger Reinboth Bürgermeister
Frau Jana Schultz-Zeidler E-Mail: J.Schultz-Zeidler@beilrode.com