Bekanntmachung über die Aufstellung einer Außenbereichssatzung der Gemeinde Arzberg „Außenbereichssatzung Tauschwitz“ in 04886 Arzberg, OT Tauschwitz
In seiner öffentlichen Sitzung vom 14.05.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Arzberg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der „Außenbereichssatzung Tauschwitz“ in 04886 Arzberg, OT Tauschwitz, mit Beschluss - Nr. DS 174/05/2024, beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich und ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst das Flurstück 26, der Flur 3, Gemarkung Köllitzsch, auf einer Fläche von rd. 2.911 m² (rd. 0,29 ha). Das Vorhabengrundstück wird nördlich, östlich und südlich von der Fährstraße umschlossen.
Die Lage des Plangebietes ist im Übersichtsplan (unmaßstäblich) dargestellt.
Abb. Übersichtsplan - Quelle Lageplan vom 30.03.2022, Anlage 2 des Beschlussantrages
Ziel der Planung ist, mit der Planaufstellung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnraum in Einfamilienhausbauweise mit Garage, unter Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen, zu schaffen und die erforderlichen Nutzungsregelungen festzusetzen.
Arzberg, 28.01.2025
Holger Reinboth
Bürgermeister
Frau Jana Schultz-Zeidler E-Mail: J.Schultz-Zeidler@beilrode.com