Bebauungsplan Stadt Scheibenberg Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Kirchsteig“ der Stadt Schlettau

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.01.2025 bis 07.02.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Die Verfahrenseinleitung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Kirchsteig“ wurde am 21.09.2023 vom Stadtrat der Stadt Schlettau beschlossen und im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 1/2024 der Stadt Schlettau am 27.12.2023 bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung eines Ersatzes für den derzeit noch im festgesetzten Gewerbegebiet angesiedelten diska-Markt auf der südwestlich an das Gewerbegebiet angrenzenden derzeitigen Ackerfläche. Aufgrund der geplanten Großflächigkeit der Handelseinrichtung (über 800 m² Verkaufsfläche) ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets großflächiger Einzelhandel nach § 11 (2), (3) BauNVO bauplanungsrechtlich erforderlich. Der insgesamt 1,34 ha große Geltungsbereich des nunmehr erstellten Vorentwurfs zum Bebauungsplan umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Schlettau mit den Fl.-Nrn. 597/5, 599/6, und 600/5 vollständig sowie die Fl.-Nrn. 599/5 und 600/6 teilweise. Als fachliche Grundlagen für die Festsetzungen liegen eine Auswirkungsanalyse Einzelhandel sowie ein aktuelles Artenschutzgutachten vor.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung werden die Planunterlagen des Vorentwurfs 09/2024 zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Kirchsteig“, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung im Maßstab M 1 : 500
  • Teil B – Text

sowie die Begründung mit dem Umweltbericht (Stand 12/2024) einschließlich 5 Anlagen:

  1. Auszug aus derzeit rechtskräftiger Bebauungsplansatzung
  2. Auswirkungsanalyse Einzelhandel (01/2024)
  3. Artenschutzfachbeitrag (11/2024)
  4. Artenlisten für Anpflanzungen (im Dokument)
  5. Bestandserfassung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs (09/2024)

in der Zeit vom            02.01.2025 bis 07.02.2025

auf der Internetseite der Stadt Schlettau unter https://www.schlettau.de/ sowie des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Erfüllende Gemeinde in der VG Scheibenberg-Schlettau ist die Stadt Scheibenberg. Daher liegen die Planunterlagen zusätzlich auch im 1. OG des Rathauses der Stadt Scheibenberg, Bau- und Liegenschaftsamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 35, 09481 Scheibenberg während nachfolgend genannter Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag             von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Dienstag            von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag        von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Freitag               von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf an die E-Mail-Adresse info@scheibenberg.de elektronisch übermittelt sowie schriftlich, auch auf dem Postweg an oben angegebene Adresse, in der Stadtverwaltung oder während der oben genannten Zeiten auch mündlich zur Niederschrift im Bau- und Liegenschaftsamt abgegeben werden. Die Nachbargemeinden werden nach § 2 (2) BauGB sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB gleichzeitig beteiligt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontaktperson

Stadt Scheibenberg
Bau- und Liegenschaftsamt
Herr André Bergmann
Rudolf-Breitscheid-Straße 35
09481 Scheibenberg
Tel.: 037349/663-0

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang