Flächennutzungsplan Verwaltungsverband Eilenburg-West Öffentliche Auslegung

Entwurf 3. Änderung FNP des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West mit den Gemeinden Jesewitz und Zschepplin

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.12.2024 bis 24.01.2025
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Planzeichnung

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.11.2024 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West mit den Gemeinden Jesewitz und Zschepplin gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 9/2024).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Folgende Anpassungen und Korrekturen wurden vorgenommen:

  • Anpassungen von Bauflächendarstellungen auf der Basis rechtskräftiger Bauleitplanungen,
  • Neuausweisung von Baugebietsflächen für in Aufstellung befindliche Bauleitplanungen,
  • Ergänzung von Darstellungen aufgrund ihrer Aktualität,
  • redaktionelle Korrekturen (Anpassungen der Rechtsgrundlagen und nachrichtlicher Übernahmen).

Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst vollständig das Gebiet der Gemeinden Jesewitz und Zschepplin gemäß der beigefügten Karte, in folgenden Ortsteilen wurden Aktualisierungen und Korrekturen vorgenommen:

Gemeinde Jesewitz: Bötzen, Gallen, Gordemitz, Gotha, Groitzsch, Liemehna, Ochelmitz, Pehritzsch, Weltewitz, Wöllmen

Gemeinde Zschepplin: Hohenprießnitz, Krippehna, Naundorf, Noitzsch, Zschepplin

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West mit den Gemeinden Jesewitz und Zschepplin in der Fassung vom 11.10.2024 mit Begründung und Umweltbericht, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Gemeinden wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.eilenburg-west.de/seite/177135/bekanntmachungen.html und

www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg während der nachfolgenden Zeiten

Montag         08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag       08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch       08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag   08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag          08:00 bis 12:00 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Änderungsverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Es erfolgt für die Neuausweisung von Baugebietsflächen in den Ortsteilen Bötzen, Liemehna und Gordemitz der Gemeinde Jesewitz, sowie in den Ortsteilen Hohenprießnitz, Naundorf und Noitzsch der Gemeinde Zschepplin eine dreistufige Bewertung bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. Detailliertere Umweltinformationen sind im Rahmen der parallelen Bebauungsplanverfahren verfügbar. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Kontaktperson

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Bauverwaltung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0 zur Verfügung.

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

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