Bebauungsplan Stadt Königsbrück Beschluss

1. Änderung des Bebauungsplanes "An den Dorfwiesen" der Gemeinde Laußnitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 29.11.2024 bis 28.11.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

  1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Dorfwiesen“ der Gemeinde Laußnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Laußnitz hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 mit Beschluss Nr. 09 – 09 – 2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Dorfwiesen“ in der Fassung vom 22.09.2022 bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen auf der Planzeichnung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Dorfwiesen“ gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke TF aus 796/5, 796/12 und 796/13 der Gemarkung Laußnitz.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung in der Stadtverwaltung Königsbrück in 01936 Königsbrück, Markt 20 während der Sprechzeiten einsehen oder über dessen Inhalt Auskunft erlangen.

Sprechzeiten: Dienstag          9.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

                        Mittwoch         9.00 Uhr - 12.00 Uhr

                        Donnerstag     9.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Freitag            9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Bau GB (Baugesetzbuch) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 2 Bau GB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 Bau GB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

                                                                     René Georgi, Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Königsbrück

Markt 20

01936 Königsbrück

Frau Kiesewalter - Bauverwaltung

035795/38839

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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