Bekanntmachungsanordnung zum Beschluss Nr. 44/24 vom 22.10.2024 des Gemeinderats der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle über die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Bebauungsplan „PST Solarpark Clausnitz“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a des Baugesetzbuches (BauGB)
In der Sitzung am 22.10.2024 wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PST Solarpark Clausnitz“ vom 07.10.2024 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Geltungsbereich des Vorhabens befindet sich nördlich der Ortslage Clausnitz am Mühlweg.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der oben genannten Fassung einschließlich der Begründung, des Umweltberichts sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 11.11.2024 bis 12.12.2024
montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie
dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr und
donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, An der Schanze 1, 09623 Rechenberg-Bienenmühle (Zimmer 102) zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde (www.gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de) sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.
Umweltbezogene Informationen
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Umweltverbänden liegen vor:
- Naturpark Erzgebirge/Vogtland, Stellungnahme vom 17.07.2024 zur Lage des Vorhabens im Naturpark
- Landratsamt Mittelsachsen, Stellungnahme vom 24.07.2024 zu den Belangen Wasser, Arten-, Biotop- und Naturschutz, Eingriffsausgleich, Abfall-, Boden- und Immissionsschutz
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 19.07.2024 zu den Belangen Geologie/Baugrund und Landwirtschaft, Forst und Landwirtschaft
Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:
- Umweltbericht, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur Jana Spielhaus vom 07.10.2024
- Grünordnungsplan einschließlich Begründung, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur Jana Spielhaus vom 04.10.2024 und 07.10.2024
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur Jana Spielhaus vom 07.10.2024
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch anderweitig (schriftlich oder zur Niederschrift in dem oben genannten Amt während der genannten Zeiten) abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Rechenberg-Bienenmühle, 06.11.2024
Ingenieurbüro Pawlik (Herr Michael Pawlik)