Flächennutzungsplan Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle Frühzeitige Beteiligung

Billigung und Offenlage Entwurf 3. Änderung Flächennutzungsplan

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.11.2024 bis 12.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachungsanordnung zum Beschluss Nr. 43/24 vom 22.10.2024 des Gemeinderats der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle über die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle im Bereich des Bebauungsplans „PST Solarpark Clausnitz“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a des Baugesetzbuches (BauGB)

In der Sitzung am 22.10.2024 wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans vom 04.10.2024 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befindet sich nördlich der Ortslage Clausnitz am Mühlweg.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der oben genannten Fassung einschließlich der Begründung liegt in der Zeit

                                               vom 11.11.2024 bis 12.12.2024

montags, dienstags und donnerstags                                     von 09:00 bis 12:00 Uhr                sowie

dienstags                                                                                           von 13:00 bis 15:00 Uhr                und

donnerstags                                                                                     von 13:00 bis 18:00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, An der Schanze 1, 09623 Rechenberg-Bienenmühle (Zimmer 102) zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde (www.gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de) sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Umweltbezogene Informationen

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Umweltverbänden liegen vor:

- Naturpark Erzgebirge/Vogtland, Stellungnahme vom 17.07.2024 zur Lage des Vorhabens im Naturpark

- Landratsamt Mittelsachsen, Stellungnahme vom 24.07.2024 zu den Belangen Wasser, Arten-, Biotop- und Naturschutz, Eingriffsausgleich, Abfall-, Boden- und Immissionsschutz

- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 19.07.2024 zu den Belangen Geologie/Baugrund und Landwirtschaft, Forst und Landwirtschaft

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

 - Umweltbericht, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur Jana Spielhaus vom 07.10.2024

 - Grünordnungsplan einschließlich Begründung, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur Jana Spielhaus vom 04.10.2024 und 07.10.2024

 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur Jana Spielhaus vom 07.10.2024

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch anderweitig (schriftlich oder zur Niederschrift in dem oben genannten Amt während der genannten Zeiten) abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Rechenberg-Bienenmühle, 06.11.2024

Kontaktperson

Ingenierubüro Pawlik (Herr Michael Pawlik)

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Stellungnahmen
  • Stellungnahmen
  • Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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