Bebauungsplan Stadt Klingenthal Erneute Beteiligung

1. Änderung Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 11.11.2024 bis 13.12.2024
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Planzeichnung

               Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Klingenthal

                                                            über die

                                        die erneute öffentliche Beteiligung zur

 1. Änderung Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße“

              gemäß § 13a und § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße“, Fassung 09/2024, gebilligt und die Unterlagen zur erneuten öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie zur Durchführung der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB (Beschlussnummer: 34) bestimmt.

Das Plangebiet des seit 08.03.2019 rechtskräftigen Bebauungsplans umfasst Flächen an der Markneukirchner Straße im Bereich der Mühlenstraße und Holzhofstraße. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans betrifft den Teilbereich östlich der Holzhofstraße. Die Situation wird aus dem Lageplan (Geltungsbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplans (durchgezogene rote Linie) und seiner 1. Änderung (schwarze Strichlinie)) ersichtlich.

Anlass und Ziel der Planung ist es, mit der Anpassung der Gebietsausstattung die bisherige Einzelhandels- und Nahversorgungsfunktion des Standortes zu stärken, zu entwickelt und zu erhalten. Dazu werden zulässige Verkaufsflächengrößen und Bauhöhen angepasst und aufgrund des Immissionsschutzes LKW-Stellplätze ausgeschlossen. Weiterhin werden die überbaubaren Grundstücksflächen und Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen neu bzw. in veränderter Form festgesetzt.

Vom 17.04. bis zum 22.05.2023 fand bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Planentwurfsfassung 10/2022 statt. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde im Nachgang geändert bzw. ergänzt, und zwar dahingehend, dass

  • eine Festsetzung zum Ausschluss von LKW-Stellplätzen eingeführt wurde und
  • die überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen) sowie
  • die Flächen für unter anderem Stellplätze angepasst wurden.

Nach §§ 3 Abs. 2 i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB wird der Öffentlichkeit in Bezug auf diese Änderung bzw. Ergänzung der Entwurfsfassung 09/2024 gegenüber der Fassung 10/2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Für die Planung sind die Verfahrensvorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach dem beschleunigten Verfahren § 13a BauGB anzuwenden. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Die Entwurfsunterlagen zur 1. Änderung Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße, bestehend aus Teil A Planzeichnung und Teil B Text in der Fassung 09/2024, die Begründung in der Fassung vom 09/2024 sowie diese Bekanntmachung sind in der Zeit

                                           vom 11.11.2024 bis 13.12.2024

ins Internet unter www.klingenthal.de/DE/Buerger-und-Rathaus/Bekanntmachungen/index.html eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal zugänglich gemacht unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite.

Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während des vorab genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Zimmer 107, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal während der Dienstzeiten:

                                    Montag           geschlossen

                                    Dienstag         9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

                                    Mittwoch         9.00 bis 12.00 Uhr

                                    Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

                                    Freitag            9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorrangig elektronisch per E-Mail an beteiligung@stadt-klingenthal.de übermittelt werden. In Ausnahmefällen ist aber weiterhin auch die Übermittlung auf einem anderen Weg z. B. postalisch an Stadt Klingenthal, Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung (Rathaus), Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Zeitgleich werden die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Klingenthal in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Klingenthal, 25.10.2024
                                                                 

Judith Sandner
Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Große Kreisstadt Klingenthal
Bauamt
Frau Wagner
Kirchstraße 14
08248 Klingenthal

Tel.:   037467 61-227
Fax:  037467 61-200
Mail: beteiligung@stadt-klingenthal.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

Auf Grundlage der Artikel 13 und14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Große Kreisstadt Klingenthal

vertreten durch die Oberbürgermeisterin Judith Sandner

Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal

Tel.: 037467 61-0

E-Mail: info@stadt-klingenthal.de

2. Beauftragter für den Datenschutz:

Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA)

Herr Mike Böhm

Eilenburger Straße 1a

04317 Leipzig

Tel.: 0351 86652-447

E-Mail: mike.boehm@kisa.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Klingenthal

Bauamt

Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal

Tel.: 037464 61-210

E-Mail: beteiligung@stadt-klingenthal.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Satzungsverfahrens zur Außenbereichsatzung „Mühlleithen“.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentli­chen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB), insbesondere § 3 BauGB.

6. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

 7. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Stadt-, Stadtteil- und Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • höheren Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen
  • Dritten, die im Auftrag der Stadtverwaltung in das Planverfahren einbezogen sind

8. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne.

Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

9. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
    (Artikel 16 DSGVO).
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.
  4. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  5. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).
  6. Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Lengenfeld widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO). Sie können den Widerruf postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Lengenfeld übermitteln.
  7. Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:                Hausanschrift:

Postfach 11 01 32          Devrientstraße 5

01330 Dresden              01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planurkunde
  • Begründung
  • Anlage Stellungnahme Einzelhandel

Informationen

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