Bebauungsplan Gemeinde Hartmannsdorf Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Burgstädter Straße", BA IV, 09232 Hartmannsdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.10.2024 bis 30.11.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Burgstädter Straße, BA IV“frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat am 27.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gefasst, der Geltungsbereich ist insgesamt rd. 7,15 ha groß. Darin enthalten sind ein rd. 0,95 ha großes Änderungsgebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Burgstädter Straße, BA IV“ und ein rd. 6,20 ha großes Erweiterungsgebiet. Der Geltungsbereich beinhaltet in der Gemarkung Hartmannsdorf die Flurstücke mit den FI.-Nm. 696/3, 710/2 und 711/2 vollständig sowie mit den FI.-Nr. 682/2, 687/2, 682/173 teilweise.

Planungsziele sind die bedarfsgerechte planungsrechtliche Sicherung zusätzlicher Gewerbegebietsflächen zur Standorterweiterung sowie einer zusätzlichen Straßenanbindung an das klassifizierte Straßennetz.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren wesentliche Auswirkungen werden die Vorentwurfsplanunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit Stand 09/2024, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M 1:1.500,
  • Teil B – Text und
  • der Begründung mit dem Umweltbericht mit insgesamt 4 Anlagen:

Nr. 1 – Auszug aus derzeit rechtskräftiger Bebauungsplansatzung,

Nr. 2 – Artenschutzfachbeitrag,

Nr. 3 – Artenlisten für Anpflanzungen und

Nr. 4 – Bestandsflächenerfassung Erweiterungsgebiet

in der Zeit vom 28.10.2024 bis zum 29.11.2024

auf den Internetseiten der Gemeinde Hartmannsdorf unter www.gemeinde-hartmannsdorf.de sowie des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht. Sie liegen gemäß Aufstellungsbeschluss auch in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf während nachfolgend genannter Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                                 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und        13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag                               von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und        13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag                          von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und        13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag                                   von 09.00 Uhr – 11.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf an die E-Mail-Adresse info@gemeinde-hartmannsdorf.de elektronisch übermittelt sowie schriftlich, auch auf dem Postweg an oben angegebene Adresse, in der Gemeindeverwaltung oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hartmannsdorf, den 02.10.2024                     Weinert, Bürgermeister                    (Siegel)

Kontaktperson

Frau Weber

Amt für Finanz- und Bauwesen, Hoch- und Tiefbau/ Bauverwalung

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Flächenbestand
  • Auszug Bestandsplan
  • Artenschutz Fachbeitrag

Informationen

Übersicht
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