Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Burgstädter Straße, BA IV“ – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat am 27.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gefasst, der Geltungsbereich ist insgesamt rd. 7,15 ha groß. Darin enthalten sind ein rd. 0,95 ha großes Änderungsgebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Burgstädter Straße, BA IV“ und ein rd. 6,20 ha großes Erweiterungsgebiet. Der Geltungsbereich beinhaltet in der Gemarkung Hartmannsdorf die Flurstücke mit den FI.-Nm. 696/3, 710/2 und 711/2 vollständig sowie mit den FI.-Nr. 682/2, 687/2, 682/173 teilweise.
Planungsziele sind die bedarfsgerechte planungsrechtliche Sicherung zusätzlicher Gewerbegebietsflächen zur Standorterweiterung sowie einer zusätzlichen Straßenanbindung an das klassifizierte Straßennetz.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren wesentliche Auswirkungen werden die Vorentwurfsplanunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit Stand 09/2024, bestehend aus:
Nr. 1 – Auszug aus derzeit rechtskräftiger Bebauungsplansatzung,
Nr. 2 – Artenschutzfachbeitrag,
Nr. 3 – Artenlisten für Anpflanzungen und
Nr. 4 – Bestandsflächenerfassung Erweiterungsgebiet
in der Zeit vom 28.10.2024 bis zum 29.11.2024
auf den Internetseiten der Gemeinde Hartmannsdorf unter www.gemeinde-hartmannsdorf.de sowie des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht. Sie liegen gemäß Aufstellungsbeschluss auch in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf während nachfolgend genannter Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 11.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf an die E-Mail-Adresse info@gemeinde-hartmannsdorf.de elektronisch übermittelt sowie schriftlich, auch auf dem Postweg an oben angegebene Adresse, in der Gemeindeverwaltung oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hartmannsdorf, den 02.10.2024 Weinert, Bürgermeister (Siegel)
Frau Weber
Amt für Finanz- und Bauwesen, Hoch- und Tiefbau/ Bauverwalung