Flächennutzungsplan Stadt Wittichenau Erneute Beteiligung

Flächennutzungsplan der Stadt Wittichenau und des gesamten Gemeindegebietes mit integriertem Landschaftsplan

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 04.11.2024 bis 08.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zum

Flächennutzungsplan Stadt Wittichenau

Bekanntmachung der Stadt Wittichenau über die öffentliche Auslage gemäß § 4a Absatz 3 BauGB des

in Teilen geänderten 2. Entwurfs des Flächennutzungsplanes des gesamten Gemeindegebietes der Stadt Wittichenau in der Fassung vom 09.10.2024

Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 09.10.2024 den in Teilen geänderten 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des gesamten Gemeindegebietes der Stadt Wittichenau in der Fassung vom 09.10.2024 gebilligt. Die geänderten Planteile wurden und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Absatz 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) gemäß § 4a Absatz 3 BauGB bestimmt.

Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Der integrierte Landschaftsplan bildet dabei den derzeitigen Zustand von Natur und Landschaft ab, formuliert Umweltschutzziele und ist wesentliche Beschreibungsgrundlage des Umweltberichts. Im Umweltbericht werden voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet.

Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung des Verwaltungsverbandes zum Ausdruck.

Die Durchführung des erneuten förmlichen Beteiligungsverfahrens für die geänderten Bestandteile nach § 4a Abs. 3 erfolgt durch Auslegung der geänderten Entwurfsunterlagen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 09.10.2024, bestehend aus Planteil, Begründung mit allen zugehörigen Anlagen, Umweltbericht und wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 04. November 2024 bis einschließlich 08. Dezember 2024

in der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 5 zu den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag - Mittwoch    8.00 bis 12.00 Uhr   und   13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag               8.00 bis 12.00 Uhr   und   13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag                      8.00 bis 12.00 Uhr

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit den geänderten 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen. Zusätzlich werden die Unterlagen in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal und auf der Homepage der Stadt Wittichenau unter https://wittichenau.de/bekanntmachungen eingestellt und zugänglich gemacht.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den geänderten Teilen des Flächennutzungsplanes über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@wittichenau.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich an die Postanschrift oder zur Niederschrift bei der Stadt Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau vorgebracht werden. Name, Vorname und Anschrift der/des Stellungnehmenden müssen lesbar enthalten sein. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom 09.10.2024 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter verfügbar. Externe Fachgutachten wurden nicht eigens für den FNP erstellt. Im Umweltbericht wurden folgende wesentlichen umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet:

  • Regionaler Bauernverband Bautzen-Kamenz e.V. vom 29.01.2024
    Themen: Waldmehrung (Biotope), Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen (Kultur u. Sachgüter)
  • Landesdirektion Sachsen (AZ DD34-2417/132/38) vom 30.01.2024
    Themen: Hochwasserschutz (Wasser), Natura-2000 (Arten und Biotope)
  • Sächsisches Oberbergamt (AZ 31-4146/5314/24-2022/36638) vom 06.02.2024 mit Bezug auf Stellungnahme vom 06.12.2022
    Themen: aktiver Bergbau / Restlöcher (Boden), Grundwasserbeeinflussung (Wasser)
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (EL-678-2023) vom 01.02.2024 mit Bezug auf Stellungnahme (AZ EL-707-2022) vom 24.01.2023 mit Klarstellungsschreiben (AZ EL-707-2022-1) vom 12.09.2023
    Themen: aktiver Bergbau / Restlöcher (Boden), Gefahrenabwehr (Mensch), Folgenutzung (Biotope, Wasser), Grundwasserhaushalt (Wasser)
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (AZ 21-2511/603/1) vom 15.12.2023
    Themen: Geologie und Grundwasserbeschaffenheit (Boden, Wasser)
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaat Sachsen (B70-GWM-8609/58/40) vom 14.02.2024
    Themen: Wasserhaushalt (Wasser), Hochwasserschutz (Wasser, Mensch), landschaftsplanerische Maßnahmen (Arten und Biotope)
  • Landratsamt Bautzen (AZ 63.1-621.39:Wit) vom 20.02.2024
    Themen: Denkmalschutz (Kulturgüter), Waldumwandlung (Biotope), Löschwasserversorgung (Mensch), Landschaftsschutzgebiet (Landschaft) Natura-2000 und Biotopschutz (Arten und Biotope), gesetzl. Schutzansprüche Oberflächen- und Grundwasser (Wasser), Trinkwasserschutz (Wasser, Mensch)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Für das Verfahren des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Hinweis:

Muss der Sitz der Stadtverwaltung Wittichenau während der Offenlage aufgrund nicht selbst zu vertretender Umstände (z.B. Infektionsschutzgesetz o.Ä.) geschlossen bleiben, ist die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035725/7550 oder per E-Mail an stadtverwaltung@wittichenau.de möglich.

Wittichenau, 21. Oktober 2024

Markus Posch

Bürgermeister

Kontaktperson

Kati Scholze

Bau-, Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung Wittichenau

Markt 1, 02997 Wittichenau

Internet: www.wittichenau.de

Telefon: 035 725 / 755 42

E-Mail:  Kati.Scholze@wittichenau.de 

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