Der Stadtrat der Stadt Elstra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2024 unter Beschluss Nr. 07-03/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Lerchenberg“ 1. Änderung
in der Fassung vom 10. September 2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.09.2024:
Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.
Dieser enthält Angaben über:
1.den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,
2.die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,
4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 10.09.2024:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.
Artenschutzfachliche Betrachtung in der Fassung vom 10.09.2024:
Die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages ist, auf der Grundlage des § 44 BNatSchG erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf. geeignete Maß-nahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu definieren.
Umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung zum B-Plan:
LRA Bautzen Stellungnahmen vom 22.06.2020:
LfULG Stellungnahme vom 26.06.2020:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Lerchenberg“ Gemarkung Prietitz und die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom 28.10.2024 bis zum 29.11. 2024 in der Stadtverwaltung Elstra (Am Markt 1, 01920 Elstra)
während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.
Dienstzeiten sind: Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.
Parallel dazu ist eine Einsichtnahme über das Beteiligungsportal Bauleitplanung des Landes Sachsen möglich.
Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 VwGO unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Elstra, 22.10.2024
Bürgermeister: Frank Wachholz
Frau Mc Tiernan
Leiterin Bauamt Stadt Elstra