Bebauungsplan Stadt Elstra Erneute Beteiligung

Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung „Am Lerchenberg“ in 01920 Elstra OT Prietitz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 28.10.2024 bis 29.11.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Elstra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2024 unter Beschluss Nr. 07-03/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Lerchenberg“ 1. Änderung  

in der Fassung vom 10. September 2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.09.2024:

Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.

Dieser enthält Angaben über:

1.den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,

2.die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,

3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,

4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 10.09.2024:

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.

Artenschutzfachliche Betrachtung in der Fassung vom 10.09.2024:

Die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages ist, auf der Grundlage des § 44 BNatSchG erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf. geeignete Maß-nahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu definieren.

Umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung zum B-Plan:

LRA Bautzen Stellungnahmen vom 22.06.2020:

  • immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen zum Lärmschutz ergänzt
  • Hinweise zur Entwässerung wurden ergänzt
  • Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz wurde ergänzt, entsprechend Forderungen der UNB
  • Antrag zur Ausgliederung Teilfläche aus LSG wurde erneut gestellt
  • Baugrundgutachten wurde ergänzt, Nachweis für Rückhaltung/ggf. Ableitung Niederschlagswasser ist in Arbeit, Konzept wird mit ewag Kamenz abgestimmt werden
  • Zulässigkeitsrahmen für Veranstaltungen wurde ergänzt

LfULG Stellungnahme vom 26.06.2020:

  • Hinweise zu Radonschutz und geologischen Anforderungen ergänzt
  • Hinweise zu Baugrundgutachten und Versickerung in Unterlagen aufgenommen

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Lerchenberg“ Gemarkung Prietitz und die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom 28.10.2024 bis zum 29.11. 2024 in der Stadtverwaltung Elstra (Am Markt 1, 01920 Elstra)

während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Dienstzeiten sind:                   Dienstag:        09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                       und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.

Parallel dazu ist eine Einsichtnahme über das Beteiligungsportal Bauleitplanung des Landes Sachsen möglich.

Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 VwGO unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Elstra, 22.10.2024

Bürgermeister: Frank Wachholz

Kontaktperson

Frau Mc Tiernan

Leiterin Bauamt Stadt Elstra

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