Bebauungsplan Stadt Böhlen Aufstellungsbeschluss

Aufstellung Bebauungsplan "Pleißebogen"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 01.11.2024 bis 23.11.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pleißebogen“

Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat am 26.09.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pleißebogen“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft eine Teilfläche des Flurstücks 126/2 sowie das Flurstück 1/36 der Gemarkung Stöhna. Es umfasst ein ca. 18.500 m² großes Gebiet und ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine eventuelle Bebauung geschaffen werden und die zulässigen Nutzungen festgesetzt werden.

Dietmar Berndt

Bürgermeister

Kontaktperson

Ragnar Koper

Stadtverwaltung Böhlen

Amtsleiter für Bau, Planung,

Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Karl-Marx-Straße 5, 04564 Böhlen

Tel.:      034206-60920

Fax:      034206-60990

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