Bebauungsplan Gemeinde Göda Frühzeitige Beteiligung

"Erweiterung Gewerbepark Dreistern"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 21.10.2024 bis 22.11.2024
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Planzeichnung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Dreistern“

Der Gemeinderat der Gemeinde Göda hat am 26.10.2023 beschlossen, für die Flurstücke 63/4 und 65/4 sowie einem Teil des Flurstückes 61/10 jeweils der Gemarkung Kleinförstchen einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes kam es zu einer abgestimmten Änderung des Geltungsbereiches, welcher nun die Flurstücke 61/8, 61/9, 63/3, 63/4, 63/5 sowie 65/4 jeweils der Gemarkung Kleinförstchen umfasst. 

Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Dreistern“ unterrichtet (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

21.10.2024 bis 22.11.2024

im Gemeindeamt Göda (Zimmer 23), Schulstraße 14 in 02633 Göda während der Dienststunden zur Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aus.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Dreistern“ sind außerdem auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) sowie auf der Internetseite der Gemeinde Göda (http://www.goeda.de) im o.g. Zeitraum einsehbar.

Stellungnahmen zu den Planunterlagen können bis zum 22.11.2024 schriftlich, per E-Mail an post@goeda.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Göda, Schulstraße 14 in 02633 Göda abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gerald Meyer
Bürgermeister  

Kontaktperson

Ansprechpartner: André Laue

Tel.: 035930 58311

E-Mail: andre.laue@goeda.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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