Flächennutzungsplan Gemeinde Burkau Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Burkau im Teilbereich "Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.11.2024 bis 06.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Burkau im Teilbereich „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Burkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Burkau im Teilbereich „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“  nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 30.10.2024 (Beschluss-Nr. 7/407/24) wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Burkau im Teilbereich „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ bestehend aus Planteil  - Planzeichnung M 1:2.500 und der Begründung in der Fassung vom 25.09.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 969/2, 969/4, 1005/2 und eine Teilfläche vom Flurstück 1005/4 der Gemarkung Burkau.

Der Vorentwurf einschließlich Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

                     vom 06. November 2024 bis einschließlich 06. Dezember 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Burkau: www.gemeinde-burkau.de (Bürger / Aktuelles) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241 in 01906 Burkau während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.

Gemäß den Vorgaben des § 8 Abs. 3 BauGB wird gleichzeitig mit der Aufstellung des Be-bauungsplanes „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Burkau durchgeführt (Parallelverfahren).

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Burkau im Teilbereich „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ können bis zum 06. Dezember 2024 schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241, 01906 Burkau abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend wird darauf hinge­wie­sen, dass eine Verei­ni­gung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­set­zes (UmwRG) in einem Rechts­be­helfs­ver­fah­ren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwen­dun­gen ausge­schlos­sen ist, die sie im Rahmen der Aus­le­gungs­frist nicht oder nicht recht­zei­tig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Sebastian Hein

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Burkau

Hauptstraße 241

01906 Burkau

Bauamt - Frau Fichte

Tel.: 035953/2909-0, E-Mail: info@gemeinde-burkau.de

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