Bebauungsplan Gemeinde Burkau Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.11.2024 bis 06.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Burkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 30.10.2024 (Beschluss-Nr. 7/405/24) wurde der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ bestehend aus Teil A Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung - Planzeichnung M 1:1000, Teil B Textliche Festsetzungen und Teil C Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 25.09.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 969/2, 969/4, 1005/2 und eine Teilfläche vom Flurstück 1005/4 der Gemarkung Burkau.

Der Vorentwurf einschließlich Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

                     vom 06. November 2024 bis einschließlich 06. Dezember 2024        

auf der Internetseite der Gemeinde Burkau: www.gemeinde-burkau.de (Bürger / Aktuelles) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241 in 01906 Burkau während der Dienststunden zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.

Das Bauleitplanverfahren wird im zweistufigen Verfahren durchgeführt.

In der Begründung des Vorentwurfs vom 25.09.2024 zum Bebauungsplan sind umweltbezogene Informationen verfügbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Freizeit / Erholung Freibad Burkau“ können bis zum 06. Dezember 2024 schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241, 01906 Burkau abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Sebastian Hein

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Burkau

Hauptstraße 241

01906 Burkau

Bauamt - Frau Fichte

Tel.: 035953/2909-0, E-Mail: info@gemeinde-burkau.de

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