Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Verlängerung Altscherbitzer Straße und Martin-Niemöller-Straße" der Stadt Schkeuditz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 07.10.2024 bis 08.11.2024
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Verlängerung Altscherbitzer Straße und Martin-Niemöller-Straße“, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich in der Großen Kreisstadt Schkeuditz im Stadtbereich Altscherbitz zwischen der Leipziger Straße im Süden, der Einmündung der Straße „Am Kalten Born“ in die Martin-Niemöller-Straße im Osten, der Bahntrasse südlich der B 6 im Norden und der Heizwerkstraße im Westen und umfasst die Flurstücke 48/2, 48/3, 49/1, 49/2, 49/3, 50, 51/5, 51/7, 52, 236/2 der Flur 4 der Gemarkung Schkeuditz, 56/5, 56/6, 58/7, 58/8, 58/9, 58/10, 58/11, 58/14, 58/15, 59/1, 59/2, 60/3, 60/4, 60/12, 60/13, 60/14, 60/15, 61/6, 61/28, 61/29, 61/30, 62 der Flur 10 der Gemarkung Schkeuditz sowie 13/2, 14/1, 23/16, 30 und 80 der Flur 19 der Gemarkung Schkeuditz jeweils gesamt oder in Teilen.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Altscherbitzer Straße mit dem Ziel der nachhaltigen Entlastung des innerstädtischen Verkehrs und der besseren Anbindung des Ortsteils Papitz an das übergeordnete Straßennetz geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Verlängerung Altscherbitzer Straße und Martin-Niemöller-Straße“, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

07.10.2024 bis 08.11.2024

zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit im Internet unter www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar sein. Die Unterlagen werden außerdem in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung/ Liegenschaften/ Wirtschaft und Tourismus (Amtsgasse 11, 04435 Schkeuditz, 2. OG – Raum 2.01) während der Dienstzeiten (Montag: 8.00-12.00 Uhr, Dienstag: 9.00-12.00 Uhr & 13.00-18.00 Uhr, Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr & 13.00-17.00 Uhr, Freitag: 8.00-12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt oder können nach Terminvereinbarung per E-Mail an stadtentwicklung@schkeuditz.de außerhalb dieser besichtigt werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB) sind in die Entwurfsfassung eingeflossen und stehen zur Verfügung:

Unterlagen:

  • Bebauungsplan „Verlängerung Altscherbitzer u. Martin-Niemöller-Straße“ mit Begründung, Umweltbericht, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzfachbeitrag (Stand: 07/2024)
  • Faunistische Untersuchung an Brutvögeln für den Bebauungsplan „Verlängerung Altscherbitzer Straße und Martin Niemöller-Straße“, Dr. Michael Wallaschek (Stand: 05/2020)
  • Baugrundgutachten „Ausbau Altscherbitzer Straße in Schkeuditz“, ICP GmbH Leipzig (Stand: 12/2016)
  • Ergänzung zum Baugrundgutachten „Ausbau Altscherbitzer Straße in Schkeuditz“, ICP GmbH Leipzig (Stand: 07/2017)
  • Bebauungsplan „Verlängerung Altscherbitzer Straße und Martin-Niemöller-Straße“ der Großen Kreisstadt Schkeuditz, Schalltechnische Untersuchungen, GAF – Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH (Stand: 05/2020)
  • Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung, B-Plan „Verlängerung Altscherbitzer Straße und Martin-Niemöller-Straße“ in Schkeuditz, Bernard Gruppe ZT GmbH (Stand: 06/2023)
  • Umweltbezogene Stellungnahmen:

A          Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.10.2016

B          Stellungnahme des Landratsamts Nordsachsen vom 24.10.2016

C          Stellungnahme Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Umweltamt, untere Abfall- und Bodenschutzbehörde (uABB) vom 11.11.2016

D         Stellungnahme Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Umweltamt, untere Abfall- und Bodenschutzbehörde (uABB) vom 25.11.2016

E          Stellungnahme des Sächsisches Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.10.2016

F          Stellungnahme des Landesamts für Archäologie Sachsen vom 11.10.2016

G          Stellungnahme Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 25.10.2016

H          Stellungnahme der Flughafen Leipzig/Halle GmbH vom 25.10.2016

I           Stellungnahme der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH vom 24.10.2016

J           Stellungnahme der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH vom 13.10.2016

K          Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamts Freiberg vom 20.10.2016

L          Stellungnahme der LMBV mbH, Betrieb Mitteldeutschland vom 13.10.2016

M         Stellungnahme des Sächsischen Krankenhaus Altscherbitz, Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie vom 18.10.2016

N          Stellungnahme des Sächsischen Krankenhaus Altscherbitz vom 03.04.2017

O         Stellungnahme des Staatsbetriebs Zentrales Flächenmanagement Sachsen vom 21.03.2017

P          Stellungnahme des Regionalem Planungsverbands Leipzig – Westsachsen vom 26.10.2016

Q         Stellungnahme des Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e.V. vom 28.11.2016

Aussagen zu wesentlichen umweltrelevanten Belangen nach Schutzgütern

Schutzgut Fläche:

-      Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

-      Aussagen zum in Teilen im Geltungsbereich befindlichen Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft im Umweltbericht und der Stellungnahmen A und B

Schutzgut Boden:

-      Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie in den Stellungnahmen A und B

-      Aussagen zur geologischen Beschaffenheit des Geltungsbereichs im Umweltbericht, im Baugrundgutachten und in der Stellungnahme E

-      Aussagen zu den Altlastverdachtsflächen „Rindermastanlage“ und „ehemalige Deponie“ im Geltungsbereich in der Begründung, dem Umweltbericht und den Stellungnahmen C und D

Schutzgut Wasser:

-      Aussagen zur Versickerung des Niederschlagswassers in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und dem Baugrundgutachten

-      Hinweise zum Gewässer II. Ordnung „Kalter Born“ in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme A

-      Hinweise zur Lage des Geltungsbereichs in einem bergbaulich beeinflussten Grundwasserabsenkungsbereich in der Begründung, dem Umweltbericht und den Stellungnahmen K und L

-      Hinweise zur Grundwassermessstelle in der Begründung, dem Umweltbericht und der Stellungnahme L

Schutzgut Klima/Luft

-      Aussagen zur bioklimatischen und lufthygienischen Funktion im Umweltbericht und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Schutzgut Arten / Biotope / biologische Vielfalt

-      Aussagen zum Vorkommen und Umgang schutzrelevanter Arten in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, dem Artenschutzfachbeitrag und dem Faunistischen Gutachten

-      Aussagen zu Ersatz-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen der Natur und Landschaft in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und den Stellungnahmen B, H, und O

-      Aussagen zu den landschaftspflegerischen Maßnahmenflächen des Flughafen Leipzig/Halle und der DB Netz AG in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und den Stellungnahmen A, B und H

-      Aussagen zu Waldflächen im Geltungsbereich in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und der Stellungnahme B

Schutzgut Landschaftsbild

-      Aussagen zum Umgang mit dem Landschaftsbild in der Begründung und dem Umweltbericht

-      Hinweise zum Landschaftsrahmenplan in der Begründung, dem Umweltbericht und der Stellungnahme P

Schutzgut Mensch

-      Betrachtung der Erholungsfunktion des Geltungsbereichs im Umweltbericht

-      Hinweis auf Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch Erhöhung der Lärmimmissionen in der Begründung, dem Umweltbericht und in den Stellungnahmen M, N und Q sowie den Stellungnahmen der Öffentlichkeit

-      Forderungen nach Lärmschutzmaßnahmen/Umsetzung in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme Q sowie den Stellungnahmen der Öffentlichkeit

-      Aussagen zum Immissionsschutz in der Begründung, dem Umweltbericht und der Schalltechnischen Untersuchung und der Stellungnahme O

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

-      Aussagen zum Umgang mit den Kultur- und Sachgütern in der Begründung und dem Umweltbericht

-      Aussagen zu Bau- und Bodendenkmalen im und um den Geltungsbereich in der Begründung, dem Umweltbericht sowie den Stellungnahmen B und F

-      Aussagen zu vorhandenen Sachgütern in Form von Versorgungsleitungen in der Begründung, dem Umweltbericht sowie den Stellungnahmen G, I und J

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich bei der Stadtverwaltung Schkeuditz eingereicht, per E-Mail an stadtentwicklung@schkeuditz.de gesendet oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

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Kontaktperson

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung / Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus

Amtsgasse 11

04435 Schkeuditz

Stadtentwickler Philipp Löffler

Telefon 034204 - 88 1703

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