Flächennutzungsplan Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle Beschluss

Genehmigung 2. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.09.2024 bis 29.09.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

zum Flächennutzungsplan nach § 6 Abs. 5 BauGB und Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde

Der Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle hat mit Beschluss vom 08.08.2023 den Flächennutzungsplan in der Fassung vom 20.07.2023 beschlossen. Die Begründung zum Flächennutzungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt. Das Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen hat den Flächennutzungsplan am 22.08.2024 mit Aktenzeichen 1.20.1.621.3-24B170084 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan in der Fassung vom 20.07.2023 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange im Rathaus, Zimmer 105 während der Dienststunden (montags, dienstags und donnerstags 9-12 Uhr, dienstags 13-15 Uhr, donnerstags 13-18 Uhr) kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die o. g. Planunterlagen werden zusätzlich nach § 4a Abs. 4, Satz 1 BauGB auf der Webseite der Gemeinde Rechenberg- Bienenmühle unter www.gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de sowie unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan (Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen) veröffentlicht.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aus der nebenstehenden Abbildung deutlich.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Rechenberg-Bienenmühle, 12.09.2024

Ort, Datum

Michael Funke

Bürgermeister (Dienstsiegel)

Kontakt

IB Pawlik

mail@ib-pawlik.de

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