Bebauungsplan Stadt Bad Schandau Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“, Bad Schandau

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 14.10.2024 bis 15.11.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Schandau

2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“, Bad Schandau

Aufstellungsbeschluss

Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB

Öffentliche Beteiligung zum Planentwurf

Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau hat am 18.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“ der Stadt Bad Schandau gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den unten gekennzeichneten Geltungsbereich gefasst sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“ der Stadt Bad Schandau in der Fassung vom 19.08.2024 beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurstücke 156/2, 180/3 und 180/4 der Gemarkung Ostrau mit einer Gesamtfläche von ca. 2.070 m² (0,2 ha).

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“ der Stadt Bad Schandau soll Baurecht für einen Anbau an das bestehende Klinikgebäude der Kurklinik Ostrau geschaffen werden. Durch die Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt, da der planerische Grundgedanke und das städtebauliche Leitbild erhalten bleiben. Die Nutzung als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Kurklinik sowie die städtebaulichen Kenndaten bleiben weitgehend unverändert.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachtem Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Danach wird unter Anwendung des § 13 Absatz 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB sowie der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe der umweltrelevanten Informationen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“ der Stadt Bad Schandau in der Fassung vom 19.08.2024 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Begründung und Anlagen wird zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tage im Internet veröffentlicht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet im folgenden Zeitraum statt:

vom 14. Oktober bis einschließlich 15. November 2024.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden der Öffentlichkeit sowie den beteiligten Behörden wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de
    Bauleitpläne ➔ Behörde, Ort ➔ Stadt Bad Schandau
  • auf der Internetseite der Stadt Bad Schandau unter www.bad-schandau.de
    Rathaus&Politik ➔ Bekanntmachungen
  • auf der Homepage des Planungsbüros hase landschaftsarchitektur unter www.la-hase.de
    Portal Bauleitplanung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen durch öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Straße 3, 01814 Bad Schandau, Zimmer 25 zu folgenden Dienstzeiten zur Verfügung gestellt.

Montag:                       9.00 Uhr - 12.00 Uhr                  13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag:                     9.00 Uhr - 12.00 Uhr                  13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch:                      9.00 Uhr - 12.00 Uhr                  13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag:                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr                  13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag:                         9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf können elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder zur Niederschrift an dem genannten Auslegungsort zu den angegebenen Geschäftszeiten abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

Kontaktperson

B. Prokoph

Bauamt

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Stadtverwaltung Bad Schandau
Dresdner Straße 3
01814 Bad Schandau

Telefon  035022 50 11 34

Telefax  035022 50 11 40

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