Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „An der Feuerwehr“, OT Trautzschen in der Fassung vom 01.08.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Plangebiet:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Wohngebiet „An der Feuerwehr“ befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Elstertrebnitz im Ortsteil Trautzschen, südwestlich des Sportplatzgeländes. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6.000 m² und wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch landwirtschaftliche Nutzfläche
im Süden: durch die Straße D und daran angrenzend das Feuerwehrgerätehaus
im Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche
im Osten: durch die Straße D und daran angrenzende Wohnbebauung
Der Bebauungsplan schließt das Flurstück Trautzschen 173/a vollständig sowie die Flurstücke 163/a, 172, 173, 174 und 175 anteilig ein.
Der nachfolgende Ausschnitt aus der Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
Verfahren:
Die Aufstellung sollte als Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB erfolgen. Im Juli 2023 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 (Az. 4 CN 3/22), § 13b BauGB für unvereinbar mit Europarecht erklärt. Am 01.01.2024 ist eine Änderung des Baugesetzbuches in Kraft getreten, welche es ermöglicht, gemäß § 215a BauGB diese Verfahren geordnet zu Ende zu führen.
Hierfür ist in der Neuregelung die Durchführung einer umweltrechtlichen Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB vorgesehen. Diese erfolgte im Rahmen der Erarbeitung des 2. Entwurfes. Die überschlägige Prüfung nach den Kriterien der Anlage 2 BauGB (Vorprüfung) kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Merkmale des Bebauungsplanes nach Anlage 2 Nr. 1 BauGB und auf Gebiete nach Anlage 2 Nr. 2 BauGB nicht zu erwarten sind, denn aufgrund der Bestandsituation, der Vorbelastungen, der geringen Dimension des Vorhabens und der geplanten grünordnerischen Maßnahmen wird prognostiziert, dass die Umweltauswirkungen nicht die Schwelle zur Erheblichkeit überschreiten. Voraussetzung ist, dass die im Kapitel 4 der Darlegung der Umweltbelange zusammenfassend aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung, sowie die Maßnahmen, welche sich aus den Anforderungen des Artenschutzes ableiten, realisiert werden.
Demnach kann das Verfahren gemäß § 215a Abs. 3 nach den Maßgaben des § 13a BauGB weitergeführt werden. Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.
Zu den Planunterlagen des 2. Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 01.08.2024, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:
Anlage 1: Vorprüfung des Einzelfalls auf zu erwartende Umweltwirkungen und Darlegung der Umweltbelange
Anlage 2: Schallimmissionsprognose
Anlage 3: Hydrogeologisches Gutachten
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB) werden die Planungsunterlagen des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Wohngebiet „An der Feuerwehr“ OT Trautzschen in der Fassung vom 01.08.2024 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung inkl. der dazugehörigen Anlagen in der Zeit vom
07.10.2024 – 08.11.2024
über das Internetportal der Gemeinde Elstertrebnitz:
https://www.gemeinde-elstertrebnitz.de
und über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Elstertrebnitz, D 64, 04523 Elstertrebnitz öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail (info@gemeinde-elstertrebnitz.de), schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der üblichen Dienstzeiten
Montag: 08.00 bis 11.30 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 11.30 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 11.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr
erfolgen.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.
(Unterschrift)
(Siegel)
Frau Theres Kabisch E-Mail: theres.kabisch@gemeinde-elstertrebnitz.de