Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Borna Frühzeitige Beteiligung

1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes "Nordstrand Bockwitz" für das Vorhaben Surf Resort

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.09.2024 bis 18.10.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat für den dargestellten Geltungsbereich (schwarze Linie) am 06.02.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans „Nordstrand Bockwitz“ beschlossen. Am 20.06.2024 hat der Stadtrat den Vorentwurf des Bebauungsplans für den dargestellten Geltungsbereich (rote Linie) einschließlich des Vorhabenplans, der Begründung und des Umweltberichts gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt nach § 3 Abs. 1 BauGB am unten angegebenen Ort und innerhalb der angegebenen Frist.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit dem Vorhabenplan, der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Gutachten werden im Zeitraum

vom 11.09.2024 bis 18.10.2024

im Internet unter https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm? sowie im Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite veröffentlicht. Zudem liegen die Unterlagen öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungs-gebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten:

                        Montag:            9.00 Uhr – 12.00 Uhr

                        Dienstag:          9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                        Mittwoch:          geschlossen

                        Donnerstag:      9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Freitag:             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Erläuterung des Vorhabens sowie der voraussichtlichen Auswirkungen findet zudem

                        am:                  17.09.2024

                        um:                  17:30 Uhr

                        im:                   Bürgerhaus „Goldener Stern“, Markt 11, 04552 Borna

statt. Dabei haben alle Bürger auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an fd31@borna.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich in der Abteilung Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung der Stadt Borna, Markt 1, 04552 Borna oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin in der Abteilung Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung per Telefon (03433/873200) oder der angegebenen    E-Mail.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Borna, den 27.08.2024

Urban

Oberbürgermeister

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Fachdienst Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung

Frau Meißner

Markt 1

04552 Borna

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03433/873121

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Die in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden insbesondere aufgrund von §§ 2 bis 4c, 12 - 38 BauGB  erhoben. Dies erfolgt in aller Regel zur Beteiligung der jeweiligen Träger privater oder öffentlicher Belange, sowie sachkundigen Dritten, um eine entsprechende und sachgerechte Abwägung in der Fachplanung zu ermöglichen.

"Verarbeitung" meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung und das Löschen oder die Vernichtung.

5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Bearbeitung unter zur Hilfenahme mit automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen. Abgeschlossene Vorgänge werden aufgrund der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchivG) aufgehoben. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust oder Beschädigung gesichert.

7. Welche weiteren Datenschutzrechte habe ich?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung und -sperrung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO erfüllt ist.
  4. Recht auf Schadensersatz,
  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten,
  6. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.

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