Bebauungsplan Verwaltungsverband Eilenburg-West Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Zum Waldblick in Naundorf"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.09.2024 bis 18.10.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 27.08.2024 mit Beschluss-Nr. 41/2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Waldblick in Naundorf“ in der Fassung vom 16.08.2024 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Ergänzungssatzung dient der Einbeziehung des Flurstückes 172/3 in der Flur 1 der Gemarkung Naundorf, Gemeinde Zschepplin in den im Zusammenhang bebauten Innenbereich auf einer Fläche von rund 0,51 ha. Der Geltungsbereich befindet sich am südwestlichen Rand der Ortslage Naundorf, er ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf der Satzung mit Begründung wird nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

16.09.2024 bis einschließlich 18.10.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.eilenburg-west.de/seite/177135/bekanntmachungen.html

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg während der nachfolgenden Zeiten

Montag           08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag         08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag     08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag            08:00 bis 12:00 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 03423 662 343 möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de oder info@vv-eilenburg-west.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Zschepplin auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon 03423-758600, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Zschepplin, 04.09.2024

gez. Kunath

Bürgermeister

Kontaktperson

Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon 03423-758600

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