Bebauungsplan Gemeinde Kubschütz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Waditz Süd"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.09.2024 bis 04.10.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Waditz Süd“

Der Gemeinderat Kubschütz hat am 22.05.2024 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Waditz Süd“ gefasst.

Mit dem Bebauungsplan „Waditz Süd“ auf den Flurstücken 202, 205/3 und auf Teilen der Flurstücke 16/3, 17/4, 17/5, 17/6, 17/7, 26/2, 201/c, 201/b, 256/2 der Gemarkung Waditz soll der Bestand planungsrechtlich gesichert und geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Waditz Süd“ findet im Zeitraum vom 02.09.2024 bis 04.10.2024 statt.

Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Waditz Süd“ (Vorentwurf mit Stand vom 01.07.2024) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar. Zusätzlich sind die Unterlagen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kubschütz, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz einzusehen.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis einschließlich 04.10.2024 schriftlich, per E-Mail an sandra.grafe@gemeinde-kubschuetz.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Olaf Reichert, Bürgermeister

31.08.2024

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