Bebauungsplan Gemeinde Burkau Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Jiedlitz-Kurze Straße"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.09.2024 bis 04.10.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Burkau gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslage des 2. Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jiedlitz-Kurze Straße“ in der Fassung vom 16.08.2024

Der Gemeinderat Burkau hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jiedlitz-Kurze Straße “ mit Stand vom 16.08.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel ist es, auf dem Flurstück 20/1 der Gemarkung Jiedlitz ein Eigenheim bauplanungsrechtlich zu sichern.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jiedlitz-Kurze Straße“ einschließlich Begründung und Anlagen wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024 öffentlich ausgelegt.

Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jiedlitz-Kurze Straße“ (2. Entwurf mit Stand vom 16.08.2024) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Zudem sind die vollständigen Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241, 01906 Burkau, im Bauamt während der Dienststunden für jedermann einsehbar.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 215 a BauGB durchgeführt. Die Unterlagen beinhalten eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hinsichtlich der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Vorprüfung des Einzelfalls ist in der Begründung des Bebauungsplanes ausführlich dargelegt und kommt zu dem Ergebnis, dass durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG unterliegen. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vor und bei der Planung sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten.

Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB und zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird daher gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Stellungnahmen zum 2. Entwurf können bis einschließlich 04.10.2024 schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-burkau.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241, 01906 Burkau, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

gez.  Sebastian Hein

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Burkau

Hauptstraße 241

01906 Burkau

Bauamt - Frau Fichte

Tel.: 035953/2909-0, E-Mail: info@gemeinde-burkau.de

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