Es ist beabsichtigt, den Weg zur Gartenanlage „Gartenfreunde“ in der Gemeinde Neukieritzsch (TF Flst. 534/1, Gem. Neukieritzsch) einzuziehen. Die Einziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit zur Entschärfung des bekannten Unfallschwerpunktes an B176.
Nach § 8 Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz ist die Absicht der Einziehung mindestens drei Monate vor der Einziehungsverfügung öffentlich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Die Einziehungsanlagen können bei der Bauverwaltung der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch, Zimmer 15, während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung (Tel. 034342/80325) eingesehen werden.
Die Bekanntmachung dieser Absicht der Einziehung ist mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem das Dokument öffentlich bekannt gemacht wird.
Einwendungen können bei der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden.
Neukieritzsch, den 23.08.2024
gez.
Meckel
Bürgermeister
Gemeinde Neukieritzsch
Bauverwaltung
Schulplatz 3
04575 Neukieritzsch