Bebauungsplan Stadt Kitzscher Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Otterwischer Straße" Kitzscher, OT Hainichen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.09.2024 bis 04.10.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner Sitzung am 23.07.2024 unter Beschluss-Nr. 051/24 SR die Billigung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:

Für das Flurstück 213 der Gemarkung Hainichen besteht bisher kein Baurecht.

Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des vom Investor geplanten Vorhabens zur Errichtung von fünf Wohngebäuden auf einer Teilfläche des Flurstückes 213, Gemarkung Hainichen.

Bürgerbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Otterwischer Straße“ Kitzscher, OT Hainichen

Für die Bürgerbeteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung und umweltbezogenen Informationen und Gutachten in der Zeit vom 02.09.2024 bis 04.10.2024 im Vorraum des Bauamtes (Kämmerei und Bauamt) der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, während der Kontaktzeiten öffentlich aus:

Montag           8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Dienstag         8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch        8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Donnerstag     8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag            8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Gleichzeitig ist der Entwurf des Bebauungsplanes auf unserer Website abrufbar:

                        https://www.kitzscher.de/buergerservice/bauleitplaene.html

und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter:

                        https://www.bauleitplanung.sachsen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Gutachten

  • Schalltechnisches Gutachten
  • Artenschutzgutachten und artenschutzrechtliche Potentialabschätzung
  • Untersuchungsbericht Flächenversickerung
  • Lichtplanung Fußballplatz
  • Stellungnahme zum Niederschlagswasser

Stellungnahmen zu den Änderungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Gleichzeitig werden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis gesetzt.

Schramm

Bürgermeister

Kontakt

Frau Molonok, SV Kitzscher, Bauamt

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Schallimmissionsprognose
  • Lichtplanung Fußballplatz
  • Artenschutzgutachten und artenschutzfachliche Potentialeinschätzung
  • Untersuchungsbericht Flächenversickerung
  • Stellungnahme zum Niederschlagswasser

Informationen

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