Der Gemeinderat Weischlitz hat in öffentlicher Sitzung am 15.07.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Revitalisierung ehemaliger Agrarbetriebsflächen in Weischlitz Rosenberg als Gewerbefläche - Teilfläche Nordwest“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Planungsziel des Vorhabenträgers ist es, durch Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 10 i. V. m. § 8 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die ehemals landwirtschaftlich genutzten und jetzt brachliegenden Gebäude und Flächen zu revitalisieren und für Gewerbe umzunutzen und entsprechendes Planungsrecht zu schaffen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 367/6 der Gemarkung Oberweischlitz in der Ortslage Rosenberg und hat eine Größe von ca. 1 ha. Dieser wird begrenzt im Süden von gewerblich genutzten Flächen eines Baubetriebes, im Westen von Grünlandflächen, im Norden von einer renaturierten ehemaligen landwirtschaftlichen Brachfläche, im Osten von einem privaten Wirtschaftsweg umlaufend um einen bewaldeten Pöhl sowie einer Grünlandfläche.
Weischlitz, 16.07.2024
Steffen Raab Bürgermeister
Frau Härtl