Am 04.07.2023 bzw. 06.06.2023 haben der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Königsbrück und der Stadtrat der Stadt Königsbrück in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.06.2023 gebilligt und zur Auslegung für die Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Daneben wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des gebilligten Entwurfs durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Verwaltungsgemeinschaft dar. Im FNP wir die Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Königsbrück, Raum 02, Markt 20, 01936 Königsbrück, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Stadt Königsbrück unter https://www.koenigsbrueck.de/bekanntmachungen/index.php und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königsbrück vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Heiko Driesnack, Bürgermeister
Stadt Königsbrück
Markt 20
Bauamt
01936 Königsbrück
Frau Kiesewalter
Tel.: 035795/38839