Bebauungsplan Stadt Königstein Beschluss

Inkrafttreten des Bebauungsplans von Königstein (Sächsische Schweiz), Leupoldishain Nr. 2, 2. Änderung, Bauabschnitt A

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 26.07.2024 bis 25.07.2025
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Planzeichnung

Stadt Königstein,

Goethestraße 7,

01824 Königstein

Bekanntmachung der Stadt Königstein

Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan „Leupoldishain Nr. 2, 2. Änderung, Bauabschnitt A“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat von Königstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2024 den Bebauungsplan "Leupoldishain Nr. 2, 2. Änderung, Bauabschnitt A", in der Fassung vom 29.09.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 17.05.2024 und 21.06.2024 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplans "Leupoldishain Nr. 2, 2. Änderung, Bauabschnitt A“ in Kraft.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein in der 1. Etage des Rathauses in der Goethestraße 7, 01824 Königstein, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Königstein unter www.koenigstein-sachsen.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach entsprechend § 215 Abs. 1 BauGB:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Königstein unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan bzw. über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

Königstein, den 15.07.2024

Kummer

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Königstein

Bauamt - Bauleitplanung

z.H. Herr Hacker

Goethestraße 7

01824 Königstein (Sächsische Schweiz)

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Fachgutachten

Informationen

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