Der Gemeinderat der Gemeinde Löbnitz hat in seiner Sitzung am 08.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See – Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“ gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 21/2024).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortschaft Löbnitz und ist im östlichen Bereich des Seelhausener Sees gelegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke teilw. 428, 429, teilw. 437, 438, teilw. 440, 441, 442, 443, 444, 445, 446, teilw. 447, teilw. 448, 566, 567, teilw. 568, teilw. 569 der Flur 5 in der Gemarkung Löbnitz und weist insgesamt eine Fläche von 36,25 ha auf. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen, welche die touristische Entwicklung des Gebiets im Sinne der Erholung und Freizeit erlauben. Dabei wird eine sowohl land- als auch wasserseitige Nutzung des Plangebiets erreicht. Die Entstehung eines Ferienresorts und dessen benötigte Infrastruktur soll durch die Planung ermöglicht werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 „Seelhausener See - Erholung und Freizeit Löbnitzer Bucht“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) mit Stand vom Juni 2024 und den zugehörigen Anlagen (Umweltbericht zum Entwurf, Schallimmissionsprognose vom 20.07.2022, Ergänzung zur Schallimmissionsprognose vom 28.09.2023) sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 05.08.2024 bis 06.09.2024
in der Gemeindeverwaltung Löbnitz, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz öffentlich ausgelegt.
Mit der Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Dienstzeiten zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung:
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie alle Planungsunterlagen zum Bebauungsplan können gleichzeitig innerhalb des angegebenen Zeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Löbnitz unter https://loebnitz-am-see.de/kategorie/bekanntmachungen-amtlich sowie unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann elektronisch per E-Mail an post.loebnitz@kin-sachsen.de, schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Parkstraße 15, 04509 Löbnitz oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten erfolgen.
Folgende umweltbezogenen Informationen zum Vorhaben sind verfügbar und liegen in Form des Umweltberichts, Fachgutachten und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor:
Stellungnahmen:
Landratsamt Nordsachsen 19.01.2023
Bauordnungs- und Planungsamt
SG Denkmalschutz: Hinweise des archäologischen Denkmalschutzes
Umweltamt:
SG Abfall/Bodenschutz: Altlastenverdachtsflächen innerhalb des Plangebiets
SG Immissionsschutz: Straßen- und Gewerbelärm
SG Naturschutz: Überarbeitung der Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung
SG Wasserrecht: Allgemeine Hinweise
Ordnungsamt
SG Untere Forstbehörde: Waldabstand
Landesamt für Archäologie Sachsen 15.12.2022
Hinweis auf Lage des Plangebiets innerhalb eines fundreichen Altsiedelgebiets, allgemeine Hinweise
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 06.01.2023
Nähe des Vorhabens zu einer Biogasanlage, Hinweise zum Radonschutz, Anforderungen an den Fischartenschutz und die Fischerei, fachliche Anforderungen aus ingenieurgeologischer/geotechnischer Sicht, altlastenrelevante Standorte
Sächsisches Oberbergamt 03.01.2023
Hinweise zum Bergbau und Grundwasserwiederanstieg
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen 15.12.2022
Hinweis auf Beachtung des §78 WHG bzgl. des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH 03.03.2023
Hinweis zur Geotechnik, insbesondere auf Filterbrunnenstandorte und Bauvorbehaltslinie, Hinweis auf Altlastenverdachtsflächen, Grundwasserverhältnisse
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Löbnitz, den 26.07.2024
D. Hoffmann
Bürgermeister
E-Mail: bauamt.loebnitz@kin-sachsen.de