Der Stadtrat der Stadt Weißenberg hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ‚Nahversorgung Löbauer Straße‘ in der Fassung vom 06.06.2024 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 751 sowie Teilflächen des Flurstücks 748/1 der Gemarkung Weißenberg und hat eine Größe von ca. 5.500 m².
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.
Die kompletten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 22.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024
in der Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1 in 02627 Weißenberg
zu den Dienstzeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Parallel sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Weißenberg
unter:
https://www.stadt-weissenberg.de/rathaus-verwaltung/buergerservice/bekanntmachungen
und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter:
https://mitdenken.sachsen.de/1043454
einsehbar.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weißenberg vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:
info@stadt-weissenberg.de
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit integrierter Grünordnung
Jürgen Arlt
Bürgermeister
Bürgermeister Jürgen Arlt