Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Pflanzegarten“ der Gemeinde Laußnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Laußnitz hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Pflanzegarten“ in der Fassung vom 13.06.2024, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Laußnitz und umfasst das Flurstück 1120/38 der Gemarkung Laußnitz.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Königsbrück, Raum 02, Markt 20, 01936 Königsbrück, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des gesamten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Stadt Königsbrück unter https://www.koenigsbrueck.de/bekanntmachungen/index.php und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der o.g. Dienststelle vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
René Georgi, Bürgermeister
Stadtverwaltung Königsbrück
Markt 20
01936 Königsbrück
Bauverwaltung
Frau Kiesewalter
Tel.: 035795/38839