Bebauungsplan Kurort Jonsdorf Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Waldbühne Jonsdorf"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 16.08.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung 

Frühzeitige Beteiligung der öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans
"Waldbühne Jonsdorf"
in der Gemeinde Kurort Jonsdorf, Flurstück 686/2 und T.v. 673/L9 Gemarkung Jonsdorf,
für den Bereich der Waldbühne von der Straße lm Wiesental und der Bärgasse
Fassung vom 31.05.2024.
Der Gemeinderat Kurort Jonsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.02.2024 mit
Beschluss Nr.06/2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan ,,Waldbühne
Jonsdorf" gefasst.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 31.05.2024 wurde durch den Gemeinderat in der
öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 mit Beschluss Nr. 24/2O24 gebilligt und die frühzeitige
Beteiligung der öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange für die Dauer eines Monats beschlossen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes
,,Waldbühne Jonsdorf", bestehend aus:
- Planzeichnung Teil A mit Begründung in der Planfassung vom 31.05.2024
über den Auslegungszeitraum vom
15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024
im Gemeindeamt Kurort Jonsdorf, Auf der Heide 1, 02796 Kurort Jonsdorf, zu jedermanns
Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt wird.
Dienstzeiten Gemeindeverwaltung:
Dienstag 9.00 -12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr
Der lnhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1
BauGB im oben genannten Zeitraum im lnternet unter Aktuell < Luftkurort Jonsdorf und im
Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de
einsehbar.
Luftkurort Jonsdorf
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im
Gemeindeamt Kurort Jonsdorf oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist
abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.

Kontaktperson

Gemeinde Kurort Jonsdorf

Bürgermeisterin Kati Wenzel

Auf der Heide 1

02796 Kurort Jonsdorf

E-Mail: gv-jonsdorf@olbersdorf.de

Informationen

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