Der Gemeinderat der Gemeinde Oppach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.05.2024 mit Beschluss BV 12/2024/GR den Entwurf der Außenbereichssatzung Ortsteil "Eichen" gebilligt.
Die städtebaulich-planerische Zielstellung besteht im Erhalt des historisch gewachsenen, dörflichen Siedlungsteils zu der auch einige Umgebindehäuser gehören. Für die im Geltungsbereich gelegenen bebauten Grundstücke soll eine moderate Entwicklung ermöglich werden, dies jedoch unter der ausdrücklichen Prämisse, dass die bestehende Siedlungsstruktur erhalten bleibt. Dementsprechend sollen vorrangig über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende Möglichkeiten zur Gebäudebestandssicherung, Umnutzung, Wiedernutzung bei längerem Leerstand, Erweiterung und zum Wiederaufbau von Gebäuden geschaffen werden. Die Satzung dient der Erleichterung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen, um der ansässigen Bevölkerung ein Verbleiben unter veränderten Rahmenbedingungen zu ermöglichen, d.h. hinsichtlich der Sicherung von Lebensqualität im ländlichen Raum und der Diversifizierung nicht landwirtschaftlicher Tätigkeiten.
Der kleine, baulich verdichtete Siedlungssplitter gruppiert sich beidseitig des Oberoppacher Wassers und wird allseitig von landwirtschaftlicher Nutzfläche, Grünland und Wald umgeben. Innerhalb des ca. 1,8 ha großen Satzungsbereiches befinden sich zwölf Wohngrundstücke. Erschlossen wird die vorhandene Bebauung über den öffentlichen Straßenraum der Bielebohstraße und der Anliegerstraße Am Heidelberg. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst Flurstücke der Gemarkung Oppach (1103/2 tlw.; 1106/a tlw.; 1107; 1108/a; 1109 tlw.; 1166/1 tlw.; 1167/a tlw.; 1168/a tlw.; 1169/a tlw.; 1170/a tlw.; 1172/1 tlw.; 1172/4 tlw.; 1173; 1175/a tlw.; 1179/1 tlw.; 1976 tlw.– Verkehrsflächen 1108/b; 1681 tlw.; 1682/b; 1196/2).
Die Veröffentlichung des Entwurfes dieser Außenbereichssatzung in der Fassung Mai 2024 bestehend aus Teil A Planzeichnung, Teil B textlichen Festsetzungen sowie der Begründung erfolgt im Zeitraum vom 02. Juli 2024 bis 04. August 2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie der Internetseite der Gemeinde Oppach unter www.oppach.de.
Zusätzlich zur Veröffentlich im Internet liegten die Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Oppach, im Sekretariat des Rathauses Zimmer 2.2, August-Bebel-Straße 32, 02736 während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an das Planungsbüro heike.augustin@architekt-augustin.de sowie an die Verwaltung gottschalk.rathaus@oppach.de gesendet werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Oppach, den 20.06.2024
Sylvia Hölzel
Bürgermeisterin
E-Mail: gottschalk.rathaus@oppach.de
E-Mail: heike.augustin@architekt-augustin.de