Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Servicegelände am Geierswalder See“ gemäß § 13 (Vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der oben genannte Entwurf mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom Mai 2024 liegt
vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024
in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat - Zimmer 1.3 - während folgender Dienstzeiten aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes einzusehen.
Die Unterlagen sind zusätzlich zur gleichen Zeit über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen einsehbar.
Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder eger@elsterheide.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da der Bebauungsplan nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erstellt wird, wird von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), vom Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch § 4c BauGB – Überwachung – wird nicht angewendet.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes liegt nordöstlich der Ortslage Geierswalde, oberhalb der Böschung am Promenadenweg, nahe des Weges zum Schiffsanleger und Badestrand.
gez. Gasterstädt
Bürgermeisterin
Heidrun Eger
Bauamt Gemeinde Elsterheide
03571/4801-31