Flächennutzungsplan Stadt Oberwiesenthal Erneute Beteiligung

Stadt Oberwiesenthal 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans Entwurf 12/2023

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.06.2024 bis 22.07.2024
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Planzeichnung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bekanntmachung der erneuten und wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB für die 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal in der Fassung des Entwurfes 12/2023

Veröffentlichung und Erreichbarkeit
Der Stadtrat der Stadt Kurort Oberwiesenthal hat in seiner Sitzung vom 23.01.2024 den Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal in der Fassung des Entwurfes 12/2023 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zum Entwurf Flächennutzungsplanänderung in der Fassung 12/2023 wurde bereits vom 31.01.2024 bis zum 04.03.2024 eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die aber fehlerhaft war. Es werden nun weitere wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB zusammen mit seiner Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 20.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024

auf der Internetseite der Stadt Oberwiesenthal unter www.oberwiesenthal.de sowie über das Beteiligungsportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Die Unterlagen liegen in diesem Zeitraum zusätzlich im 1. Obergeschoss des Rathauses der Stadt OberwiesenthaI, Markt 8 in 09484 Kurort OberwiesenthaI, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag            09:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstag          09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstag      09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr und
Freitag              09:00 bis 12:00 Uhr.
Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch
- über das Beteiligungsportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) oder
- per E-Mail anstadt@oberwiesenthal.de

übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch
- per Post an die Stadtverwaltung OberwiesenthaI, Markt 8, 09484 Kurort Oberwiesenthal oder

- mündlich zur Niederschrift im 1. Obergeschoss des Rathauses der Stadt Oberwiesenthal (Adresse: siehe oben) abgegeben werden.

Hinweise zu Datenschutz, Fristen und Einwendungen

Es wird darauf Aufmerksam gemacht, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Abwägungsergebnis.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Lage des Plangebietes und Planungsziel

Der Änderungsbereich liegt in städtebaulich eigenständiger Lage nördlich des Stadtgebietes von Oberwiesenthal an der Emil-Riedel-Straße, gegenüber des Jens Weißflog Hotel & Restaurant (Emil-Riedel-Straße 50). Die Lage des Plangebietes wird aus beistehendem Lageplan ersichtlich.

Ziel der Planung ist die Errichtung von hochwertigen und barrierefreien Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen. Mit dem Vorhaben wird das touristische Angebot der Stadt geringfügig ergänzt.

Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen
Nach Einschätzung der Stadt Oberwiesenthai sind die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, welche ebenfalls über oben genannte Wege mit den Planunterlagen veröffentlicht werden:

[1] Landesdirektion Sachsen vom 03.11.2021, 09.08.2022 und 02.05.2024
[2] Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 09.11.2021, 09.08.2022 und 28.02.2024
[3] Sächsisches Oberbergamt vom 27.10.2021
[4] Landestalsperrenverwaltung d. Freistaates Sachsen vom 19.10.2021 und 21.02.2024
[5] Planungsverband Region Chemnitz vom 13.10.2021,25.07.2022 und 13.02.2024
[6] Landratsamt Erzgebirgskreis vom 12.11.2021 und 12.08.2022
[7] Regionalbauernverband Erzgebirge e. V. vom 18.07.2022
[8] NABU-Landesverband Sachsen e. V. vom 09.11.2021,22.07.2022, 04.03.2024 und 29.04.2024
[9] Naturschutzverband Sachsen e.V. vom 09.11.2021
[10] Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. vom 11.11.2021
[11] ZV Naturpark " Erzgebirge/Vogtland " vom 04.11.2021, 09.08.2022 und 15.02.2024
[12] Grüne Liga Sachsen e. V. vom 09.11.2021 und 04.03.2024
[13] Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Nr. vom 03.03.2024

Weiterhin sind neben den umweltbezogenen Informationen der vorliegenden Stellungnahmen umweltbezogene Informationen der eigentlichen Planunterlagen verfügbar.

Die öffentlich einsehbaren Planunterlagen bestehen aus:
- [A] Planblatt 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Sehmatal, der Ver waltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthai in der Fassung des Entwurfes 12/2023
- [B] Begründung mit Umweltbericht in der Fassung 12/2023

Die verfügbaren Umweltinformationen betreffen im Wesentlichen folgende Themen, und sind vorgenannten Unterlagen zu entnehmen, wobei die Nummerierung auf die umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe oben) verweist, die auch insbesondere diese Themen behandeln:

Arten- und Biotopschutz [A i. V. m. B, 1, 5,6,8, 9, 10, 11, 12]
• Das Plangebiet und dessen Umgebung ist für verschiedene Vogelarten, insbesondere auch Brutvogelarten, wie Karmingimpel, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Wachtelkönig, bedeutsam.
• Das Plangebiet bzw. dessen Umgebung ist für den Biotopverbund und das sächsische Wiesenbrütermanagement (landkreisübergreifendes Projekt) bedeutsam.
• Die Umgebung ist zudem von einem überregional bedeutsamen Waldlebensraum für Vogelarten geprägt.
• Für die Planung sind insbesondere die geschützten Biotoptypen Bergwiese, naturnahes, ausdauerndes Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer und Weiden-, Moor- und Sumpfgebüsch relevant.
• Weitere für die Planung relevante geschützte Teile von Natur und Landschaft sind das Landschaftsschutzgebiet "Fichtelberg", der Naturpark "Erzgebirge/Vogtland" und das Flächennaturdenkmal "Niedermoor an der Riedelstraße".
• Für die Plandurchführung können weitere Tierarten relevant sein, z. B. ist die Zauneidechse im näheren Vorhabenumfeld nachgewiesen.

Boden, Fläche und Untergrund [A i. V. m. B, 1, 2, 3,5,6, 7,8, 10, 12, 13]
• Im Bereich der Planung sind erhöhte Schadstoffbelastungen bzw. Hintergrundgehalte des Bodens, insbesondere in Bezug auf Schwermetalle und Arsen erwartbar.
• Die Planung hat eine Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche und einen Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche zur Folge ("Flächenverbrauch").
• Im Plangebiet und dessen Umgebung besteht eine sehr hohe Erosionsgefahr.
• Entlang der nahen Fließgewässer ziehen sich erosionsgefährdete Abflussbahnen.
• Die Flächeninanspruchnahme führt zu einer Beeinträchtigung des Bodengefüges.
• Das Plangebiet liegt in einem Radonvorsorgegebiet, so dass erhöhte natürliche Radioaktivität erwartbar ist.
• Aufgrund der Lage in einem alten Bergbaugebiet sind nichtrisskundige Grubenbaue möglich.

Wasser [A i. V. m. B, 1,4, 6,8, 10]
• Unterhalb des Sondergebietes befindet sich ein Fließgewässer 11. Ordnung mit 3 Stauhaltungsdämmen, das in den Schindelbach mündet.
• In der Nähe des Plangebietes befinden sich die Trinkwasserschutzgebiete "Talsperre Cranzahl" und "Nordhang Oberwiesenthal".
• Die Planung findet im für den Wasserrückhalt und Hochwasserschutz bedeutsamen Hochwasserentstehungsgebiet "Zschopau - Teilgebiet 1" statt.

Kulturlandschaft und Landschaftsbild [A i. V. m. B, 1, 5]
• Das Plangebiet und seine Umgebung sind bedeutsam für den Kulturlandschaftsschutz und das Landschaftserleben, auch aufgrund der vorhandenen Bergwiesen.
• Die Hochlagen am Fichtelberg mit Eisenberg sind landschaftsbildprägend.
• Das Plangebiet liegt in einem archäologischen Relevanzbereich (unter anderem historische Bergbaurelikte sowie frühneuzeitliche Einzelsiedlung) .

Verkehr [A i. V. m. B]
• Infolge der Bebauung des Plangebietes entstehen zusätzliche Verkehrsströme.

Stadt Kurort Oberwiesenthal, 12.06.2024

Erik Schulze

1. stellv. Bürgermeister

Lageplan:
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung an der Emil-Riedel-Straße.

Der Geltungsbereich liegt an der Emil-Riedel-Straße auf der gegenüberliegenden
straßenseite des Jens Weißflog Hotel & Restaurant (Emil Riedel-Straße 50).

Kontaktperson

1. Obergeschoss des Rathauses der Stadt OberwiesenthaI, Markt 8 in 09484 Kurort OberwiesenthaI

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