Flächennutzungsplan Gemeinde Priestewitz Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Priestewitz inkl. der vorläufigen Fassung des Landschaftsplanes

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 19.07.2024
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Planzeichnung

Flächennutzungsplan Gemeinde Priestewitz
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


der Gemeinderat der Gemeinde Priestewitz hat am 23.09.2020 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Gemeinde Priestewitz beschlossen.


Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Im FNP wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde.


In der Sitzung des Gemeinderates Priestewitz am 22.05.2024 wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und der vorläufige Landschaftsplan mit strategischer Umweltprüfung jeweils in der Fassung vom 25.04.2024 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet.


Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Priestewitz inkl. der vorläufigen Fassung des Landschaftsplanes jeweils in der Fassung vom 25.04.2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum
                                          10.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Priestewitz unter https://www.priestewitz.de/de/bauleitplanung.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.


Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Priestewitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an gemeinde@priestewitz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Priestewitz vorgebracht werden.


Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.


Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans der Gemeinde Priestewitz und der vorläufigen Fassung des Landschaftsplanes der Gemeinde Priestewitz in der Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, 01561 Priestewitz zu den Dienstzeiten


Montag        09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag      09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch      09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag  09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag          09:00 – 12:00 Uhr.


Priestewitz, 23.05.2024


gez. Manuela Gajewi
Bürgermeisterin

Kontakt

Gemeindeverwaltung Priestewitz

Staudaer Straße 1

01561 Priestewitz

Telefon: 03522 5114-0

Telefax: 03522 5114-14

E-Mail: gemeinde@priestewitz.de

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