Bebauungsplan Stadt Groitzsch Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV Peres III"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.06.2024 bis 30.08.2024
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Planzeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV Peres III“ – Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf

Die Stadt Groitzsch führt das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV Peres III“. Mit Beschluss vom 06.06.2024, Beschlussnr.: SR/2024/50/054 hat der Stadtrat Groitzsch in öffentlicher Sitzung über die Billigung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV Peres III“ befunden und die Planunterlagen zur förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sonstigen Behörden und der Nachbargemeinden sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Die ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte am 21.06.2024 im Amtsblatt der Stadt Groitzsch, Nr. 6/2024. Im Nachgang an die Bekanntmachung wurden im Internet versehentlich veraltete Planunterlagen des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan veröffentlicht, welche zwischenzeitlich entfernt worden sind. Aus diesem Grund sind die beschlossenen Planunterlagen erneut im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen. Hiermit wird der o. g. Beschluss vom 06.06.2024 erneut ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Groitzsch, nördlich der B 176 sowie nördlich bzw. nordöstlich der Ortslagen Großstolpen, Brösen und Wischstauden. Folgender Übersichtsplan enthält die Lageeinordnung des Geltungsbereiches zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV Peres III“.

Die Stadt Groitzsch hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung von Teilflächen des ehemaligen Tagebaus Peres durch Freiflächenphotovoltaikanlagen herzustellen. Aktuell besteht die Möglichkeit zur Aktivierung dieser Flächen durch einen Vorhabenträger, welcher die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Modulen zur Stromproduktion plant.

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV Peres III“ der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht und öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV Peres III“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag sowie die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom

29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024

im Internet unter https://groitzsch.de/bauen-wohnen/beteiligungsverfahren-oeffentliche-auslegungen sowie über das Beteiligungsportal des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (Raumordnungs- und Bauleitpläne in Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1042324 zugänglich.

Zusätzlich liegen die oben genannten Planunterlagen zum selben Zeitraum im Rathaus Groitzsch, Zimmer 210 zu folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag             nur nach Vereinbarung

Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch           09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag       09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag              07:30 - 11:30 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV Peres III“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@groitzsch.de übermittelt werden. Auch können die Stellungnahmen in Text- bzw. Schriftform postalisch an die Stadt Groitzsch (Postadresse: Stadt Groitzsch, Markt 1, 04539 Groitzsch) oder auch während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Groitzsch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Die bereits vorliegenden Stellungnahmen enthalten zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen die folgenden Aussagen und Hinweise:

  • Landesdirektion Sachsen, insbesondere zu:
    • der standortbezogenen Auseinandersetzung der vorliegenden Bebauungsplanung mit den Erfordernissen der Raumordnung, welche sich aus den übergeordneten Planwerken der Landes- und Regionalplanung ergeben (z. B. die Überlagerung des Bebauungsplanes mit Vorranggebieten für die Waldmehrung [mit Hinweis, dass kein Zielkonflikt besteht, da Ausweisung dieser Flächen als Grün- bzw. Waldflächen] und zum Waldschutz und die Inanspruchnahme von Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft);
    • den wasserbaulichen und grundwasserfachlichen Belangen (z.B. Grundwasserflurabstände; frühere bergbauliche Nutzung; keine erhebliche Verringerung der Grundwasser-Neubildung; Anlagenteile im Kontaktbereich mit Grundwasser; Standfestigkeit des Untergrundes).
  • Landratsamt Landkreis Leipzig, insbesondere zu:
    • der (Nicht-)Betroffenheit von Vorranggebietsflächen zur Waldmehrung und zum Schutz des vorhandenen Waldes;
    • den Belangen der Bodendenkmalpflege (mit Verweis auf die Fachstellungnahme vom Landesamt für Archäologie Sachsen vom 15.01.2024);
    • der Sammlung und Ableitung von Regenwasser sowie den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen;
    • dem Immissionsschutz mit ggf. auftretenden Lichtimmissionen (Blendwirkungen) und Lärmimmissionen (Erforderlichkeit Schallprognose) durch das geplante Vorhaben;
    • dem abgestimmten Ansatz einer verbal argumentativen Bewertung über die Bilanzierung von planungsbedingten Eingriffen (Natur- und Landschaftsschutz);
    • den Anforderungen des Artenschutzfachbeitrages und ggf. zu empfehlenden artenschutzfachlichen Maßnahmen;
    • den Belangen Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht (z. B. Beachtung der bodenschutzrechtlichen Belange; bodenkundliche Baubegleitung; Vermeidung dauerhafter schädlicher Bodenveränderungen; Vorgehen bei Fund kontaminierter Stoffe bei Erschließungsarbeiten);
    • den Belangen von Waldflächen (Darstellung in der Planzeichnung von Grünflächen, welche als Waldflächen einzustufen sind; Anforderungen nach Waldgesetz zur Abstandsregelung der geplanten PV-Anlage) und weiteren Gehölzflächen;
    • den Belangen der Agrarstruktur (z. B. Nachschätzung der rekultivierten Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes);
    • der Unterstützung der vorliegenden Planung im Rahmen des Leitbildes in dem Klimaschutzkonzept des Landkreises Leipzig und Kommunen (energiepolitisches Leitbild 2030).
  • Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen, insbesondere zu:
    • den Originärausweisungen der Braunkohlenpläne (z. B. Nutzungsarten Waldmehrung und Waldschutz, Landwirtschaft);
    • der (Nicht-)Betroffenheit von Vorranggebietsflächen zur Waldmehrung und zum Schutz des vorhandenen Waldes;
    • den raumordnerischen Erfordernissen zum flächensparenden, effizienten und umweltverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien;
    • den Potenzialflächen für Windenergienutzung (z. B. Fortschreibungsbedarf der raumordnerischen Festlegungen zur Energieversorgung);
  • Landesamt für Archäologie Sachsen, insbesondere zur Vorgehensweise vor Beginn von Bodeneingriffen;
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, insbesondere zur Prüfung der Belange Fluglärm, Anlagensicherheit/Störfallvorsorge, natürliche Radioaktivität, Fischartenschutz und Fischerei, Geologie, Agrarstruktur/Landwirtschaft;
  • Sächsisches Oberbergamt, insbesondere zu aktivem Bergbau, Grundwasserbeeinflussung, Altbergbau und Hohlraumgebieten;
  • Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (z. B. zu möglichen Blendwirkungen);
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (z. B. zu den Anforderungen, welche sich aus dem Bergrecht ergeben; Geotechnik, Baugrund und Standsicherheit; Entwässerungsstrecken; Filterbrunnen; Altlasten).

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht enthält Informationen und Aussagen zu den bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren sowie zu den Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltschutzgüter
    • Boden (insbesondere zu den Bodenfunktionen und Bodenempfindlichkeit),
    • Fläche (insbesondere zur Flächeninanspruchnahme und Versiegelung durch geplante Baumaßnahmen),
    • Oberflächenwasser/Grundwasser sowie Niederschlagswasser,
    • Klima / Luft (insbesondere zu planungsbedingten Wirkungen auf das lokale Kleinklima, Kalkluftentstehung),
    • Flora (insbesondere zur umliegenden Vegetation und zu Biotoptypen sowie deren Schutzwürdigkeit und Gefährdungsgrad),
    • Fauna (insbesondere zur Beeinträchtigung der Vogelwelt und Reptilien),
    • Landschaftsbild,
    • Mensch (Immissionsschutz, Auswirkungen der Planung auf umliegende (Wohn-)Nutzungen mit Schutzansprüchen) und
    • Kultur- und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.
  • Artenschutzfachbeitrag, insbesondere zur Ermittlung und Darstellung der Prüfung zu den Auswirkungen der Planung auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der relevanten Arten und Formulierung von Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität).
  • Baugrund- und Gründungsgutachten (insbesondere zur Baugrunderkundung und geotechnischen Fachberatungen zur Baufläche hinsichtlich Ramm- und Einpresseigenschaften, Gründungen und Kranaufstellflächen);
  • Blendgutachten (insbesondere zur Ermittlung und Bewertung potenzieller Reflexionswirkungen an relevanten Immissionsorten durch die geplante PV-Anlage);
  • Schalltechnische Untersuchung (insbesondere zur Ermittlung und Bewertung der schalltechnischen Beurteilungspegel an relevanten Immissionsorten durch die geplante PV-Anlage).

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E und Artikel 13 der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG).

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  • Dokumente

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