Bebauungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Borna-Ost"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 17.06.2024 bis 17.07.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 23.05.2024 den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Borna-Ost“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Borna-Ost“ umfasst 2 Änderungsbereiche:

  • Der 1. Änderungsbereich mit einer Größe von ca. 7.800 m² umfasst die Flurstücke T.v. 2419/21, 2419/23, 2419/24 und T.v. 2418/2 der Gemarkung Borna und liegt im 1. Bauabschnitt (nördlich der Geschwister-Scholl-Str.).
  • Der 2. Änderungsbereich umfasst die Flurstücke T.v. 2417/3 und T.v. 2417/12 der Gemarkung Borna. Er hat eine Größe von ca. 1.900 m² und liegt im 2. Bauabschnitt (südlich der Geschwister-Scholl-Str.)

Im Zuge des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens soll Baurechtsklarheit zur Verlängerung der Straße „Gewerbepark Borna-Ost“ bis auf die Geschwister-Scholl-Str. geschaffen werden. Weiterhin wird die gem. rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Planstraße B zurückgenommen, da die Flächen an einen Investor veräußert wurden.

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Anlagen wird in der Zeit vom

17.06.2024 bis einschließlich 17.07.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna

während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll vorzugsweise elektronisch per E-Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht Ihnen von der Stadtverwaltung Borna, FD31, Frau Meißner, Telefon 03433/873232, E-Mail fd31@borna.de zur Verfügung.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Borna

Fachdienst 31

Frau Meißner

Tel.: 03433/873232

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03433/873-0

stadtverwaltung@borna.de

  1. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Stadtverwaltung Borna

Frau Stassig

Markt 1

04552 Borna

03433/873121

dsb.borna@borna.de

  1. Sächsische Aufsichtsbehörde für Datenschutz

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"Verarbeitung" meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung und das Löschen oder die Vernichtung.

5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Bearbeitung unter zur Hilfenahme mit automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen. Abgeschlossene Vorgänge werden aufgrund der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchivG) aufgehoben. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust oder Beschädigung gesichert.

7. Welche weiteren Datenschutzrechte habe ich?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

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