Bekanntmachung der Offentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hartmannsdorf „Gewerbeflächenerweiterung Mühlauer Straße" Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat am 23.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hartmannsdorf „Gewerbeflächenerweiterung Mühlauer Straße", bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 5.000, der Begründung mit dem unter Vorbehalt stehenden Umweltbericht in der Fassung 04/2024 samt einer Anlage (Artenschutz-Risikoabschätzung, Arbeitsstand 19.03.2024) gebilligt und gemeinsam mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesent- lichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen: Nr. Belangträger [Schreiben vom] 1 Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung/Stadtentwicklung [01.11.2023] 2 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [27.10.2023] 9 Planungsverband Region Chemnitz, Verbandsgeschäftsstelle [11.10.2023] 10 Landratsamt Mittelsachsen, Ref. Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung [25.10.2023] 30 Regionalbauernverband Mittel-und Westsachsen e.V. [25.10.2023] zur Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur parallelen Durchführung der förm- lichen Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und alle o. g. Unterlagen werden in der Zeit vom 01.07.2024 bis 31.07.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Hartmannsdorf unter httDS://www.aemeinde-hartmannsdorf.de/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Sachsen https://bueraerbeteiliauna.Sachsen.de in das Internet eingestellt. Sie liegen zusätzlich auch in der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf während nachfolgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Montag 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr-15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr-12:00 Uhrund 13:00 Uhr-16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr-12:00 Uhrund 13:00 Uhr-18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr-11:00 Uhr. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich über das zentrale Internetportal des Freistaats Sachsen abgeben oder auf elektroni- schem Weg an die E-Mail-Adresse Baugemeinde-hartmannsdorf.de senden. Zusätz- lich können Stellungnahmen auch per Post schriftlich an o. g. Postanschrift gerichtet so- wie während der oben genannten Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an der Stelle der Offenlage abgegeben werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit derAbgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer ange- gebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen ge- genüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohneAbsenderangaben ab- geben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flä- chennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Um- welt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen derVeröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Als umweltbezogene Informationen sind der unter Vorbehalt stehende Umweltbericht in der Fassung vom April 2024 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung derSchutzgü- ter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachtei- liger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlage verfügbar. Letz- tere weist alsArtenschutz-Risikoabschätzung einen Arbeitsstand 19.03.2024 auf und soll im Rahmen der verbindliches Baurecht schaffenden Bebauungsplanung zu einem Arten- schutz-Fachbeitrag ausgeweitet werden. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stel- lungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig): Landesdirektion Sachsen, Höhere Raumordnungsbehörde: Auseinandersetzung mit (noch) rechtskräftigem Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge bezgl. Grünzäsur und Vorbe- halt Landwirtschaft (Schutzgut [SG] Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Sachgüter) Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geoloaie: Hinweise auf Störfall- Verordnung und Radonschutz (SG Mensch / Bevölkerung) Regionaler Planungsverband Region Chemnitz: Hinweise bezgl. Grünzäsur und Vorbe- halt Landwirtschaft sowie Offenlandlebensraum Brut und Rast „Feldflur Göppersdorf", an- grenzenden Wald (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Sachgüter) Landratsamt Mittelsachsen: - abgeschichtete SUP erfordert gutachterliche Vorabschätzung Artenschutz und Nach- weis Verträglichkeit mit Natura2000 (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt) - keine direkte Niederschlagswassereinleitung in Brauseloch- und in Johannesbach (SG Wasser) - Waldfeststellung angrenzend (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Sachgüter) - argumentative Befassung mit Klimaschutzklausel (SG Klima) Regionalbauernverband Mittel- und Westsachsen e.V.: Ablehnung Flächenneuauswei- sungen für Gewerbe zum Schutz der Landwirtschaft (SG Fläche / Boden / Sachgüter) Hartmannsdorf, den 04.06.2023 Bürgermeister
Frau Weber, Bauamt