Bebauungsplan Stadt Königstein Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Am Schloß"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 12.07.2024
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Planzeichnung

Gemeindeverwaltung Struppen

Hauptstraße 48

01796 Struppen

Bekanntmachung der Gemeinde Struppen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes

„Am Schloß“ in Struppen OT Thürmsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024 mit dem Beschluss Nr. 25/2024 den o.g. Entwurf des Bebauungsplanes „Am Schloß“ gebilligt und nach § 3 BauGB Abs. 2 die öffentliche Auslegung dieses Entwurfes sowie gleichzeitig nach § 4 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst entsprechend dem beigefügten Lageplan die Teilfläche des Flurstückes 262/15 (alt) bzw. die aktuellen Flurstücke 262/19 (neu) und eine Teilfläche von 262/21 (neu) der Gemarkung Thürmsdorf mit einer Fläche von ca. 5.921 m². Planungsziel ist es, neues Wohnbauland zur Deckung des dringenden Bedarfes zu schaffen.

Zu den auszulegenden Planunterlagen des Entwurfes gehören:

  • Planzeichnung mit den Festsetzungen vom 19.04.2024,
  • Begründung zum Bebauungsplan vom 19.04.2024,
  • Anlage 1 zur Begründung mit der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a BauGB vom 19.04.2024,
  • Anlage 2 zur Begründung mit dem geotechnischen Gutachten zum Baugrund und der Versickerungsfähigkeit vom 19.04.2024.

Dieser Bebauungsplan wurde mit dem Beschluss Nr. 73-13/22 „Am Schloß“ in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Struppen am 13.12.2022 aufgestellt und zur Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB bestimmt.

In der öffentlichen Sitzung am 07.05.2024 hat der Gemeinderat von Struppen beschlossen, daß dieses Bebauungsplanverfahren nach § 215a Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgesetzt wird.

Bei der Anwendung des § 215a BauGB ist die Gemeinde im Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB (siehe Anlage 1) zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 BauGB auszugleichen wären.

Die Durchführung erfolgt deshalb im vereinfachten und beschleunigten Verfahren. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird dabei von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird nur im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB ohne Parallelverfahren angepasst.

Sofern in den Unterlagen auf DIN-Normen verwiesen wird, liegen diese während der Zeit der Offenlage ebenfalls zur Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung Struppen bzw. im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein aus.

Die o.g. Planunterlagen werden für den Zeitraum von einem Monat

vom 10. Juni 2024 bis einschließlich 12. Juli 2024

in den Räumen der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 öffentlich ausgelegt und sind hier zu folgenden Zeiten für jedermann einsehbar:

Montag          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr      

Dienstag        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr       13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch        geschlossen

Donnerstag    9:00 Uhr bis 12:00 Uhr       13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen in der Gemeindeverwaltung wird um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 035020 – 70 418 gebeten.

Außerdem sind alle o.g. Planunterlagen auch im Rathaus der Stadt Königstein, Goethe-straße 7, 01824 Königstein (Sächsische Schweiz), im Bauamt der Stadtverwaltung im 1. Obergeschoss öffentlich ausgelegt. Alle o.g. Planunterlagen sind hier zu den nachfolgenden Öffnungszeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung für jedermann einsehbar:

Montag          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr      

Dienstag        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr       13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr       13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerdem können telefonische Termine unter 035021/ 997–30, –31, –32 oder –33 mit dem Bauamt bzw. unter 035021 / 997 –50 mit dem Sekretariat für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:

Mittwoch        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Generell wird unter den o.g. Telefonnummern um telefonische Voranmeldung auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise.

Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs. 4 BauGB unter www.struppen.de auch über die Internetpräsentation der Gemeinde Struppen bzw. unter www.koenigstein-sachsen.de über die Internetpräsentation der Stadt Königstein sowie unter www.bauleitplanung.sachsen.de über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.

Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Abwägungsentscheidung zur Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, es sei denn, die Gemeinde kannte den Inhalt der verspäteten Stellungnahme oder hätte diesen kennen müssen und die verspätete Stellungnahme ist für die Planung relevant.

Anhang: Lageplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.

gez. Michael Sachse

Bürgermeister

Hinweise:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund einer behördlichen Anordnung für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen und Erklärungen zur Niederschrift sind dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter den o.g. Telefon-Nummern oder per E-Mail an bauamt@stadt-koenigstein.de möglich.

Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@stadt-koenigstein.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen eindeutig lesbar enthalten sein.

Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Am Schloß“ in Struppen OT Thürmsdorf



 

Kontakt

Toralf Hacker

Bauamt / Bauleitplanung

Stadtverwaltung Königstein

Goethestraße 7

01824 Königstein (Sächsische Schweiz)

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a BauGB
  • Geotechnisches Gutachten
  • Bekanntmachung

Informationen

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