Flächennutzungsplan Gemeinde Sehmatal Frühzeitige Beteiligung

Gemeinde Sehmatal Ortsübliche Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, Vorentwurf Stand 04/2024

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 07.06.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan "Solargebiet Sehma", Vorentwurf Stand 04/2024 & 2. Änderung des Flächennutzungsplans, Vorentwurf Stand 04/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal hat in der Sitzung vom 08.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Solargebiet Sehma - Firma Unger" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht erstellt. Weiterhin ist die Notwendigkeit zur Änderung der Flächennutzungsplanung gegeben, da der Flächennutzungsplan im Vorhabengebiet landwirtschaftliche Nutzung ausweist. Daher hat der Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal in der Sitzung vom 13.03.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Sehmatal beschlossen. Dabei werden die Bauleitpläne im Parallelverfahren i.S.d. § 8 Abs. 3 BauGB erstellt.

Das Vorhaben befindet sich im östlichen Teil des Ortsteils Sehma der Gemeinde Sehmatal an der Ernst-Thälmann-Straße und betrifft die Flurstücke 717/26, 718/11, 722/2, 840, 847 und 852 der Gemarkung Sehma. Auf der Anlage 1 ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer dicken blauen Linie dargestellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Solargebiet Sehma - Firma Unger" (Stand 04/2024) mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand 04/2024) und die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sehmatal mit integrierter Umweltprüfung (Stand 04/2024) liegt in der Zeit vom 06.05.2024 bis 07.06.2024 in der Gemeindeverwaltung Sehmatal, Sekretariat, Zimmer 203, Dorfstraße 76 in 09465
Sehmatal-Cranzahl, während der Dienststunden

Montag                   09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag                 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag            09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag                    09:00 - 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Sehmatal, Sekretariat, Zimmer 203, Dorfstraße 76 in 09465 Sehmatal-Cranzahl abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht werden.

Weiterhin werden die Dokumente über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de und der Website der Gemeinde, erreichbar unter sehmatal.de, zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Sehmatal, den 23.04.2024

Sebastian Nestler, Bürgermeister

Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans "Solargebiet Sehma" im Ausschnitt
der topographischen Karte

Kontaktperson

Gemeinde Sehmatal

Dorfstraße 76
09465 Sehmatal-Cranzahl

Telefon:
037342 877-0

Fax:
037342 877-222

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht

Informationen

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