Bebauungsplan Stadt Tharandt Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Stadtmitte Tharandt"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 21.06.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Tharandt hat am 18.04.2024 nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. 21/2024/04 den Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Stadtmitte Tharandt“ in der Fassung vom 09.04.2024 beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der Voraussetzungen zur Wiedernutzbarmachung brachgefallener Flächen im Zentrumsbereich der Stadt in städtebaulicher Nachverdichtung.
  • Die Flächen sollen zentralen öffentlichen Nutzungen dienen und in Qualität und Gestaltung dem Standort angemessen sein.
  • Einbindung der bestehenden Nutzungen unter Beachtung städtebaulich-denkmalpflegerischer Ansprüche, bestehende Wegeverbindungen sowie Aspekten des Hochwasserschutzes.
  • Hohes öffentliches Interesse an einer qualifizierten funktionellen und städtebaulichen Entwicklung als Chance für die weitere Entwicklung der Stadt Tharandt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Stadtmitte Tharandt“ in der Fassung vom 09.04.2024 wird mit seiner Begründung vom 06. Mai 2024 bis einschließlich 21. Juni 2024 im Bürgerbeteiligungsportal Sachsen (https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Die Planungsunterlagen liegen während des o. g. Veröffentlichungszeitraums im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag:                              08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:                             08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag                        08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                  08:30 – 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Tharandt, Schillerstraße 5, 01737Tharandt zur Einsichtnahme aus. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminabstimmung ebenfalls möglich.

Während der frühzeitigen Beteiligung wurden für das weitere Verfahren Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebracht. Folgende·wesentliche Stellungnahmen liegen vor:

  • Landesdirektion Sachsen vom 10.02.2021 / 16.09.2021 zu raumordnerischen Erfordernissen
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 01.02.2021 / 21.09.2021 zur Gefährdungslage Hochwasser
  • Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stabsstelle Strategie- und Kreisentwicklung vom 03.03.2021 zu bauordnungsrechtlichen Belangen, zum Denkmalschutz und Verkehrsrecht
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 02.02.2021 zu städtebaulich-denkmalpflegerischen Aspekten
  • Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen vom 04.02.2021 zur Verkehrs-erschließung
  • Landestalsperrenverwaltung (LTV) des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal vom 22.02.2021 / 27.09.2021 zur Lage im Risikogebiet Hochwasser Wilde Weißeritz
  • Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) vom 23.02.2021 zu klimatischen und natur-schutzrechtlichen Belangen.

Während der Veröffentlichung des Entwurfes besteht allgemein die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bauamt@tharandt.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.  Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. 

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.   

Tharandt, den 29. April 2024

gezeichnet

Silvio Ziesemer

Bürgermeister

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Frau Pietzsch

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  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung

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