Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung an der Mühlbreite 1. BA“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss 10/2024).
Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich westlich der Gemeinde Zschepplin in der Ortslage Noitzsch. Im Norden grenzt das Plangebiet direkt an die Kreisstraße K 7411, östlich und westlich des Plangebiets befinden sich vorhandene Wohnbebauungen mit Einfamilienwohnhäusern als Einzel- und Doppelhäuser. Der südlich vom Plangebiet befindliche Bereich dient als Reservefläche für eine evtl. Weiterentwicklung der Wohnbebauung im Bauleitplanverfahren als sogenannter 2. Bauabschnitt mit dann noch zu errichtender Anliegerstraße und Wendekreis für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge.
Es soll eine Teilung der Grundstücke in 8 bis 10 Einzelgrundstücke und private Verkehrsflächen zur Erschließung der hinterliegenden Grundstücke erfolgen. Die Einzelgrundstücke sollen mit Einfamilienhäusern bebaut werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
03.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024
während der nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Zimmer 2.16, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg aus.
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der Einsichtszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an info@vv-eilenburg-west.de oder hess-bauplanung@t-online.de erfolgen.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West auch das mit der Planung beauftragte Büro Hess Bauplanung, Güterbahnhofstraße 12a, 04860 Torgau, Tel. 034 21 / 711 283, E-Mail: hess-bauplanung@t-online.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Zschepplin, 17.04.2024
gez. Kunath
Bürgermeister
Büro Hess Bauplanung, Güterbahnhofstraße 12a, 04860 Torgau, Tel. 034 21 / 711 283; E-Mail: hess-bauplanung@t-online.de