Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Lauta Frühzeitige Beteiligung

"Campingplatz, Bereich Kolonie Laubusch zwischen Hauptstraße und Nordstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 10.07.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Campingplatz, Bereich Kolonie Laubusch zwischen Hauptstraße und Nordstraße“ der Stadt Lauta gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Lauta hat in seiner Sitzung am 22.04.2024 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Campingplatz, Bereich Kolonie Laubusch zwischen Hauptstraße und Nordstraße“ der Stadt Lauta beschlossen.

Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit Zweck-bestimmung „Camping- und Wochenendhausplatz“ sowie eine öffentliche Verkehrsfläche in der Gemarkung Laubusch, Flur 1, Flurstück 38/16 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan. Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung März 2024, in der Zeit   

vom 10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024

elektronisch im Internet unter www.Lauta.de → Rathaus & Bürgerservice → Rathaus → Amtliche Bekanntmachungen und über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beeiligung/aktuelle-themen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit im Zeitraum der öffentlichen Auslegung, die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Lauta, K.-Liebknecht-Str. 18, 02991 Lauta, Zimmer 24 zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

montags und dienstags          8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

mittwochs                               8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

donnerstags                           8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

freitags                                   8.00 – 12.00 Uhr

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes per Mail an sylvia-drescher@lauta.de oder in der Stadtverwaltung Lauta, Bauamt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfes des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.

Lauta, den 23.04.2024

Frank Lehmann

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Lauta, Bauamt Frau Drescher

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