Bekanntmachung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaikanlage Noßwitz 1“
Der Stadtrat der Stadt Elsterberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.10.2023 mit Beschluss 404 (8/2023) den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaikanlage Noßwitz 1“ gefasst.
Der Vorentwurf in der Fassung vom 16.04.2024 wurde dem Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 24.04.2024 als Mitteilung vorgelegt.
Der Vorentwurf inklusive aller Bestandteile ist für die Dauer von mindestens einem Monat im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaikanlage Noßwitz 1“ bestehend aus:
Plakat mit Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan mit Text „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ in der Planfassung vom 16.04.2022
im Zimmer 9 der Stadtverwaltung Elsterberg, Marktplatz 1, 07985, Elsterberg.
vom 29.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 während der Dienstzeiten:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.elsterberg.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Darüber hinaus veranstaltet die Vorhabenträgerin eine Präsentation im Rahmen einer Infoveranstaltung und lädt die interessierte Bürgerschaft am 27. Mai 2024 im Zeitraum von 17.00 bis 21.00 Uhr in den Gasthof Noßwitz ein, um die Planungen und Entwürfe zu diskutieren und sich mit den Planbeteiligten auszutauschen.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Elsterberg, Zimmer 9, Marktplatz 1, 07985 Elsterberg oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Stadtrat.
Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Elsterberg, 23.04.2024
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Axel Markert
Bürgermeister der Stadt Elsterberg
Stadtverwaltung Elsterberg: Silke Zimmermann Tel.: 036621-88142