Bebauungsplan Stadt Bad Düben Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "PV-Freiflächenanlage Brösen" der Stadt Bad Düben

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.04.2024 bis 03.05.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Bad Düben

Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Brösen“ der Stadt Bad Düben

Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Brösen“ gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich liegt im Süden des Gemeindegebietes der Stadt Bad Düben in der Ortschaft Brösen. Es handelt sich um intensiv genutztes Ackerland. Im Norden und Osten wird es von Verkehrswegen begrenzt. Im Süden grenzt Wald an. Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von ca. 24 ha vollständig oder teilweise (tlw.) die 14 Flurstücke Nr. 36/2, 37, 38 (tlw.), 39 (tlw.), 40, 41 (tlw.), 42 (tlw.), 43 (tlw.), 44 (tlw.) und 45 bis 49 in der Gemarkung Tiefensee Flur 7. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.02.2024 mit Begründung und Umweltbericht, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.bad-dueben.de/rathaus/stadtentwicklung

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13:30 - 15.00 Uhr

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplan­verfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Einzäunung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
  • Lage im Trinkwasserschutzgebiet steht der entsprechenden Schutzgebietsverordnung nicht entgegen
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
  • Feldhecke und Waldrand im Plangebiet
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Herleitung und Beschreibung der für die Eingriffe erforderlichen Kompensations­maßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand von durchgeführten Vor-Ort-Begehungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen freibrütende Vogelarten
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Bedeutung der Feldhecke für Gehölzbrüter
  • Herleitung und Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen für Bodenbrüter

Landschaft-/Ortsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Neuanlage einer Feldhecke und Nachpflanzung von Gehölzen in die bestehenden Gehölzstrukturen zur Aufwertung und als Sichtschutz

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
  • keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit durch Schall und Blendung

Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen
  • keine Vorbelastungen und keine besondere Bedeutung in Hinblick auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Lage in der Trinkwasserschutzzone III, das geringe Filter- und Puffervermögen des Bodens, den Immissionsschutz und die Einbindung der PV-Anlage in die Landschaft hingewiesen, um das Landschaftsbild und die Erholungsleistung der Landschaft nicht zu beeinträchtigen.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an

beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Bad Düben auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,
E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Bad Düben, 20.03.2024                                                                    gez. Astrid Münster

Bürgermeisterin

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Düben

Bau- und Bürgeramt

Herr Thomas Brandt, Leiter Bau- und Bürgeramt

Tel.Nummer 034243 72260

Thomas.Brandt@Bad-Dueben.de

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