Flächennutzungsplan Stadt Bad Düben Öffentliche Auslegung

2.Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Bad Düben

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.04.2024 bis 03.05.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Bad Düben

Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Düben im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "PV-Freiflächenanlage Brösen"

Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Düben gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Brösen“ und liegt im Süden des Gemeindegebietes der Stadt Bad Düben in der Ortschaft Brösen. Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von ca. 24 ha vollständig oder teilweise (tlw.) die 14 Flurstücke Nr. 36/2, 37, 38 (tlw.), 39 (tlw.), 40, 41 (tlw.), 42 (tlw.), 43 (tlw.), 44 (tlw.) und 45 bis 49 in der Gemarkung Tiefensee Flur 7. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Düben in der Fassung vom 15.02.2024 mit Begründung und Umweltbericht, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.bad-dueben.de/rathaus/stadtentwicklung

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13:30 - 15.00 Uhr

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Änderungsverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine drei-stufige Bewertung des geplanten Sondergebiets bezüglich seiner Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. Detailliertere Umweltinformationen sind im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens verfügbar. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an

eteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Bad Düben auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,
E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Bad Düben, 20.03.2024                                                                    gez. Astrid Münster

Bürgermeisterin

Kontakt

Stadtverwaltung Bad Düben

Bau- und Bürgeramt

Herr Thomas Brandt, Leiter Bau- und Bürgeramt

Te. Nummer 034243/72260

Thomas.Brandt@Bad-Dueben.de

Gegenstände

Übersicht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang