Bebauungsplan Gemeinde Parthenstein Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Klinga - Krankenhausstraße, Abschnitt 2 – 2.Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.03.2024 bis 30.04.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2024 mit Beschluss Nr. 04/03/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes “Klinga - Krankenhausstraße, Abschnitt 2 – 2. Änderung“ im OT Klinga in der Fassung vom 07.02.2024 mit Begründung gebilligt sowie mit Beschluss Nr. 05/03/2024 die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans „Klinga - Krankenhausstraße, Abschnitt 2 – 2. Änderung“ in der Fassung vom 07.02.2024 beschlossen.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, er umfasst die Flurstücke der Gemarkung Klinga 258/19, 258/20, 258/22, 258/23, 258/24 und 258/25.

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, liegen in der Zeit vom 27.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 in der Gemeindeverwaltung Parthenstein, Große Gasse 1, 04668 Parthenstein OT Großsteinberg, 1. Etage, während der Dienststunden öffentlich aus.

Dienststunden:

Dienstag 09.00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch 09.00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag 09.00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

(Bitte vereinbaren Sie, telefonisch unter 034293/522-0 oder per E-Mail unter gemeinde@parthenstein.de einen persönlichen Termin zur Einsichtnahme) Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie auf der Internetseite der Gemeinde Parthenstein: https://parthenstein.net/verwaltung/bauleitplanung/ mit Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeit - raumes einsehbar.

Öffentliche Auslegung

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Parthenstein und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen (s.o.) eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle, der eine Sitzung zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend gemacht hat, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können

Kontakt

City Concept Leipzig GmbH
Dr.- Ing. Andreas Große
Gabelsbergerstraße 1a
04317 Leipzig
E-Mail: dr.grosse@city-concept-leipzig.de

Gemeinde Parthenstein
Bauamt
Christoph Lippold
Große Gasse 1
04668 Parthenstein OT Großsteinberg
E-Mail: bauamt@parthenstein.de

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

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  • Bebauungsplan

Informationen

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